- Mahnung
Grundlagen
zu Mahnungdeutliche und ernsthafte Leistungsaufforderung
(mit der der Gl. unzweideutig zum Ausdruck bringt, dass
er die geschuldete Leistung verlangt)
sogar in Gedichtsform möglich
Inhalt
Mindestinhalt:
Bestimmtheit
bloße Bestimmbarkeit
(P) Bedingungs-
feindlichkeit
e.A.: ja
h.M.: nein
Arg.: Bestimmtheit (+), nicht nur Bestimmbarkeit
Zu-viel-Mahnung: unschädlich
Arg.: Sinn der Mahnung ist die Warnfunktion
Zu-wenig-Mahnung: Verzugsfolgen nur bzgl. geringeren Betrag
bei Zug- um
Zug Ansprüchen
Zeitpunkt
Mahnung vor Fälligkeit: unwirksam
(P) stellt Formulierung 'zahlbar binnen
2 Wochen ab Erhalt der Rechnung'
eine befristete Mahnung dar?
zwischen
Unternehmern
e.A.: nein, sondern Stundung
dass Rechnung schon Mahnung darstellt widerspricht Verkehrsauffasung
a.A.: ja, aufschiebend bedingte Mahnung
ggü Verbrauchern: nein, nur bei Belehrung, § 286 III S.1 BGB
dies ist jedenfalls kein Fall des § 286 II BGB Nr.2!
Varianten
Mahnungssurrogat (§ 286 I BGB 2)
Erhebung der Klage
Zustellung eines Mahnbescheids
oder Entbehr-
lichkeit (§ 286 II BGB )
Nr.1: Bestimmung nur nach Kalender
z.B.: Zahlungsziel auf Rechnung
Nr.2: Ereignis
+ Kalender
z.B.: Parteivereinbarung, dass KP-Zahlung '3
Wochen nach ' ? Nr.1 (-), Nr.2 (+)
- Inhalt der Vereinbarung zwischen den Parteien
einseitige Deklaration
z.B.: erst in der Rechnung steht: 'zahlbar
binnen 2 Wochen ab Erhalt der Rechnung'
Nr.3: ernsthafte und endgültige Verweigerung
Schuldner spricht letzte Wort
Nr.4: Abwägung beiderseitiger Interessen
bei Entgeltforderungen (Geldforderung)
- beachte überholende Mahnung ungültig, wenn sich Verbraucher auf Zahlungsziel innerhalb von 30 Tagen eingestellt hat
(P) vor Ablauf der 30 Tage fehlt eine Voraussetzung des Verzugs, die aber
nach Ablauf der 30 Tage dann vorliegt -? ab wann lag Verzug vor?
ggü Verbrauchern: nur bei Belehrung, § 286 III S.1 BGB
Verzug ab Fälligkeit (Zugang) der Leistung oder Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung- regelmäßig erst ab Zugang der Rechnung
- Arg. tel. red.
- Arg. Syst.
- Arg. keine rückwirkende Verzugsbegr.
- vgl. Vermutung nach §271 a I 3 BGB
Entbehrlichkeit aufgrund von vertragliche
Vereinbarung -? Privatautonomie
durch AGB: (-)
fur semper in mora - den Dieb muss man nicht mahnen er ist in Verzug (§ 848 BGB )
Bewerte diese Mindmap:
{{percent}}% Deine Bewertung: {{hasRated}} / 10Tags:
#Voraussetzungen # Prüfung # Rechtsfolgen # Anspruch # Schema # Studium # Mindmap # Übersicht # Aufbau # Prüfungsschema # Skript # Kommentar #Jura