Gefälligkeitsverhältnisse § 675 II BGB Schema
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  • Gefälligkeitsverhältnisse § 675 II BGB

    • Prüfung

    • Indizien zur

      Abgrenzung

      • berufliches Umfeld

      • Dauer, Übung

        • z.B.: man macht für die alte Nachbarin immer die Einkäufe mit

      • Risiko

        • die dem Leistenden erkennbare Gefahr, in die der Begünstigte geraten kann

      • Kosten

        • kostenlos

          • Fehlen der Leistungspflicht schließt nicht aus, dass Gefälligkeit rechtsgesch. Charakter trägt

        • ohne Vergütung, aber trotzdem Ersatz von Sachleistungen

      • Bedeutung

        • rechtliche Bedeutung

        • Wert der anvertrauten Sache

        • wirtschaftliche Bedeutung

        • erkennbares Interesse des Begünstigten

      • Möglichkeit des gewillkürten Abbruchs oder nicht (dann eher RBW)

      • Beispiele

        • + Vertrag auf sorgfältige Auskunftserteilung

          insb. bei Banken

          • Rspr. auch Miteinbeziehung Dritter

Gefälligkeitsverhältnisse § 675 II BGB Schema

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