- KV & gefährliche Körperverletzung, §§ 223, 224 StGB
Grundlagen
zu KV & gefährliche Körperverletzung, §§ 223, 224 StGBkörperliche Mishandlung
ist jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das kör-
perliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird
Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oder
Steigern eines pathologischen Zustandes
Anspucken
h.M.: Körperlichkeitsbezug erforderlich
idR (-)
da Wohlbefinden rein subjektiv beeinträchtigt
§ 224 StGB Nr. 1
Gift
erfordert Beibringen
Einführen in Körper?
h.M.: auf der Haut reicht aus, muss nicht nach innen
AIDS, Hepatitis auch erfasst
Gift ist
jeder anorganische oder organische Stoff,
der chemisch oder chemisch-physikalisch wirkt
Gesundheitsschädlicher Stoff ist
jede Substanz, die mechanisch oder thermisch wirkt
und dadurch die Gesundheit erheblich beeinträchtigt
Nr. 2 Waffe / Gefähr-
liches Werkzeug
Waffen
im technischen Sinn
gefährliches
Werkzeug
nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach Art seiner konkreten Be-
nutzung geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen hervorzurufen
Schuhe: je
nachdem
Straßenschuhe eher (-)
Turnschuhe gegen Kopf (+)
Stiefel, ev. mit Stahlkappen (+)
5. Lebensgefährdende
Behandlung
durch die Handlung, nicht den Erfolg
z.B.: jeder Schuss auf Menschen
Würgen: nur bei Unterbrechung der Blutzufuhr, nicht allein Unterbrechung der Atmung
Nr.4 Beteiligte
gemeinschaftlich
2 Beteiligte am Tatort
Nr.3 hinterlistiger Überfall
Überfall: plötzlicher, unerwarteter Angriff
Hinterlistig bedeutet:
dass der Täter seine wahren Absichten planmäßig verdeckend
vorgeht um dem Angegriffenen die Abwehr zu erschweren
Bewerte diese Mindmap:
{{percent}}% Deine Bewertung: {{hasRated}} / 10Tags:
#Voraussetzungen # Prüfung # Rechtsfolgen # Anspruch # Schema # Studium # Mindmap # Übersicht # Aufbau # Prüfungsschema # Skript # Kommentar #Jura