§ 421 FamFG
Die Beschlussformel zur Anordnung einer Freiheitsentziehung enthält auch
- 1.
die nähere Bezeichnung der Freiheitsentziehung sowie - 2.
den Zeitpunkt, zu dem die Freiheitsentziehung endet.
Die Beschlussformel zur Anordnung einer Freiheitsentziehung enthält auch