§ 43 FeV
(1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde hat die Durchführung der Fahreignungsseminare auf die Einhaltung von folgenden Kriterien zu prüfen:
- 1.
das Vorliegen der Voraussetzungen für die Seminarerlaubnis - a) Verkehrspädagogik nach § 31a Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes oder
- b) Verkehrspsychologie nach § 4a Absatz 4 des Straßenverkehrsgesetzes,
- 2. das Vorliegen des Nachweises der jährlichen Fortbildung nach § 4a Absatz 7 des Straßenverkehrsgesetzes oder § 33a Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes,
- 3. die räumliche und sachliche Ausstattung,
- 4. die Aufzeichnungen über die Seminarteilnehmer in Gestalt von Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift sowie deren Unterschriften auf der Teilnehmerliste je Modul oder Sitzung und
- 5.
die anonymisierte Dokumentation der durchgeführten Seminare, die Folgendes umfasst: - a)
für die verkehrspädagogische Teilmaßnahme - aa) das Datum, die Dauer und den Ort der durchgeführten Module,
- bb) die Anzahl der Teilnehmer,
- cc) die Kurzdarstellungen der Fahrerkarrieren,
- dd) die eingesetzten Bausteine und Medien,
- ee) die Hausaufgaben und
- ff) die Seminarverträge,
- b)
für die verkehrspsychologische Teilmaßnahme - aa) das Datum, die Dauer und den Ort der durchgeführten Sitzungen,
- bb) die auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen der Verkehrszuwiderhandlungen,
- cc) die Funktionalität des Problemverhaltens,
- dd) die erarbeiteten Lösungsstrategien,
- ee) die persönlichen Stärken des Teilnehmers,
- ff) die Zielvereinbarungen und
- gg) den Seminarvertrag.
(2) Die nach Landesrecht zuständige Behörde hat die Durchführung der Einweisungslehrgänge nach § 31a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Fahrlehrergesetzes auf die Einhaltung von folgenden Kriterien zu prüfen:
- 1. das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anerkennung von Einweisungslehrgängen nach § 31b Absatz 1 des Fahrlehrergesetzes,
- 2. die Einhaltung des Ausbildungsprogramms nach § 31b Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Fahrlehrergesetzes,
- 3.
die Dokumentation der durchgeführten Einweisungslehrgänge, die Folgendes umfasst: - a) die Vornamen und Familiennamen des Lehrgangsleiters und der eingesetzten Lehrkräfte,
- b) die Vornamen und Familiennamen und die Geburtsdaten der Teilnehmer,
- c) die Kurzdarstellung des Verlaufs des Lehrgangs einschließlich der Inhalte und eingesetzten Methoden,
- d) das Datum, die Dauer und den Ort der durchgeführten Kurse und
- e) die Anwesenheit der Teilnehmer bei allen Kursen.