§ 54 InsO
Kosten des Insolvenzverfahrens sind:
- 1. die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren;
- 2. die Vergütungen und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses.
Kosten des Insolvenzverfahrens sind: