§ 272 StPO

Das Protokoll über die Hauptverhandlung enthält

  • 1. den Ort und den Tag der Verhandlung;
  • 2. die Namen der Richter und Schöffen, des Beamten der Staatsanwaltschaft, des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und des zugezogenen Dolmetschers;
  • 3. die Bezeichnung der Straftat nach der Anklage;
  • 4. die Namen der Angeklagten, ihrer Verteidiger, der Privatkläger, Nebenkläger, Verletzten, die Ansprüche aus der Straftat geltend machen, der sonstigen Nebenbeteiligten, gesetzlichen Vertreter, Bevollmächtigten und Beistände;
  • 5. die Angabe, daß öffentlich verhandelt oder die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.