§ 93 VwVfG
Über die Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift muss Angaben enthalten über
- 1. den Ort und den Tag der Sitzung,
- 2. die Namen des Vorsitzenden und der anwesenden Ausschussmitglieder,
- 3. den behandelten Gegenstand und die gestellten Anträge,
- 4. die gefassten Beschlüsse,
- 5. das Ergebnis von Wahlen.