§ 93 VwVfG

Über die Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift muss Angaben enthalten über

  • 1. den Ort und den Tag der Sitzung,
  • 2. die Namen des Vorsitzenden und der anwesenden Ausschussmitglieder,
  • 3. den behandelten Gegenstand und die gestellten Anträge,
  • 4. die gefassten Beschlüsse,
  • 5. das Ergebnis von Wahlen.
Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und, soweit ein Schriftführer hinzugezogen worden ist, auch von diesem zu unterzeichnen.