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Karteikarten - Zivilrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 1 von 2

Was ist der Unterschied zwischen Gattungsschuld und vertretbarer Sache?

Die Begriffe vertrebtare und nicht vertretbare Sache sind objektiv auszulegen und können nicht durch Partvereinbarungen verändert werden § 91. Nicht vertrebtare Sachen sind Sachen die auf die Wünsche des Bestellers ausgerichtet sind und somit für den Unternehmer nur schwer oder gar nicht abgesetzt werden können (Maßanzug, Werbefilme, Maschinen, gebrauchte Kfz)

Begriffsverwandt ist die Unterscheidung zwischen Gattungs- und Stückschuld. Was Gattungs- und Stückschuld sein soll, richtet sich in der regel nach den Parteiverinbarungen, also an subjektive Kriterien, zB Qualitäts und Quantitätsmerkmale.