Rechtmäßigkeit eines VA Schema
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  • Rechtmäßigkeit eines VA

    • EGL

      1. erforderlich?

      2. aus welchem Gesetz 
        auszuwählen?

        • es gelten

          1. Spezialitätsgrundsatz
            • Spezialgesetze gehen
              allgemeinen Gesetzen vor
          2. Bundesrecht bricht 
            Landesrecht, Art. 31 GG
        • zu wählen ist 
          Norm aus

          1. speziellem Bundesgesetz
          2. speziellem Landesgesetz
          3. allgemeinem Bundesgesetz
          4. allgemeinem Landesgesetz
        • EGL ist streng von Zuständigkeits-
          regelung zu unterscheiden

        • (P) Darf in angeforchtenem VA 
          angegebene EGL von Gericht durch
          andere EGL 'ausgetauscht' werden?

      3. ausreichend?

        1. regelt Inhalt von VA

        2. sieht VA-Befugnis vor

            • Arg.: Handlungsform VA allein stellt Eingriff dar,
              weil Bürger zu Verhinderung von Bestandskraft
              Rechtsbehelf einlegen muss
          • wenn
            1. ausdrücklich geregelt
            2. gewohnheitsrechtlich 
              anerkannt, wenn
              • Ermächtigung von Verwaltung 
                zu hoheitlichem Handeln
              • Eingriffsverwaltung
              • Subordinationstheorie
              • 'actus contrarius'-Gedanke, 
                vgl. § 49 I 2 VwVfG 
          • ist gewohnheitsrechtliche 
            Anerkennung ausreichend?
            • h.M.: ja
              • Arg.: Effektivität der Verwaltung
              • Arg.: Ermächtigung von Verwaltung zu hoheitlichen
                Handeln impliziert Befugnis zu Handeln durch VA
            • m.M.: nein
          • bei Norm aus POR, die Ge-/Verbot enthält,
            ist auf Generalklausel abzustellen
      4. bei RechtsVOen und Satzungen: 
        Parlamentsvorbehalt?

        • bei 'Wesentlichem vom Wesentlichem'

          • Wesentlichkeit bestimmt sich v.a.
            nach Intensität und Bedeutung
          • Wesentlichkeits-
            theorie
        • nur Parlamentsgesetze sind ausreichend

        • je stärker Einzelner oder Allgemeinheit betroffen wird,
          desto detaillierter/bestimmter muss Regelung sein

          • auch Gleichformel
            genannt
        • Rechtsfolge von Verstoß 
          gegen Parlamentsvorbehalt

      5. wirksam?

        • Gesetz ist wirksam, wenn 

          es verfassungsgemäß ist

        • RechtsVOen und Satzungen

          • Folge von Unwirksamkeit: RechtsVO bzw.
            Satzung werden außer Anwendung gelassen
    • formelle RMK

      1. Zuständigkeit

        1. örtliche

          Zuständigkeit

        2. sachliche

          Zuständigkeit

          1. richtet sich nach Zuständigkeitsvorschrift, die Aufgabe

            beschreibt, die erlassene Maßnahme umfasst
          2. Verbandskompetenz

            • = welcher Verwaltungsträger (auch:
              Verband) hat Aufgabe wahrzunehmen
            • grds. sind gem. Art. 83 ff. Bund 
              oder Länder Verwaltungsträger
            • Ausnahme: wenn Bund oder Länder Aufgabe
              durch Erlass von Zuständigkeitsvorschrift auf unter-
              staatlichen Verwaltungsträger übertragen haben
            • insb. Aufgabenübertragung auf Gemeinden
            • durch Bund unzulässig,
              Art. 84 I 7, Art. 85 I 2 GG
          3. Organkompetenz
        3. instanzielle

          Zuständigkeit

          • ausnahmsw. (P) bei mehrstufigem Behördenaufbau

          • grds. immer untere

            Behörde zuständig

            • Ausnahme: obere B macht

              von Selbsteintrittsrecht Gebrauch

              • außer in gesetzl. angeo.

                Fällen zulässig, wenn

                • Gefahr im Verzug

                • Missachtung der Weisungen

      2. Verfahren

      3. Form

        1. Form. i.e.S.

    • materielle

      RMK

      1. Vereinbarkeit

        mit RGL

      2. Vorliegen von TB-
        Voraussetzungen?

      3. richtiger Adressat?

        • teilw. bereits in EGL festgelegt

        • findet sich teilw. auch in speziellen 
          Adressatenregelungen

          • z.B. Bauherr in BauO NRW
        • braucht grds. nur in POR
          problematisiert zu werden

        • Ausnahme: atypische Einzelfälle

          • z.B. Inanspruchnahme von Gesellschaft 
            neben oder anstelle von Gesellschaftern
      4. allgemeine Rechtmäßigkeits-
        anforderungen erfüllt?

        • Bestimmtheit von Maßnahme

          • aus VA muss erkennbar sein
            1. bei schriftlichem/elektronischem VA: 
              erlassende Behörde, § 37 III VwVfG
            2. Adressat
              • Ziel und Zweck müssen bestimmt sein
              • Mittel kann (grds.) unbestimmt sein
              • ratio legis: Bürger bzw. Behörde müssen ihr Verhalten
                nach Inhalt von Maßnahme richten können
          • ergibt sich aus Rechtsstaatsprinzip
          • ist spezialgesetzlich in § 37 VwVfG geregelt
          • Folge von Unbestimmtheit: i.d.R.
            Nichtigkeit gem. § 44 I VwVfG
        • Möglichkeit von Maßnahme

          • tats. Unmöglichkeit
            • objektive Unmöglichkeit
            • subjektive Unmöglichkeit
              • Folge: grds. Rechtswidrigkeit
              • Ausnahme: wirtschaftliches
                Unvermögen
          • rechtl. Unmöglichkeit
            • Folge: grds. Rechtswidrigkeit
            • Ausnahmen
              • Nichtigkeit gem. § 44 I Nr. 5 VwVfG
              • Hindernisse können ausgeräumt werden
              • z.B. wenn bei Rechten Dritter Duldungesetzliche Schuldverhältnisseerfügung erlassen kann
        • Verhältnismäßigkeit

          • auch: Übermaß-
            verbot
          • (+), wenn Maßnahme zur Verfolgung eines legitimen Zwecks 
            geeignet und erforderlich ist und die Folgen der Maßnahme in 
            angemessenem Verhältnis zu mit Maßnahme verfolgtem Zweck steht
          • wird dogmatisch hergeleitet aus
            • Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 III GG)
            • Abwehrfunktion von GRen
            • Wesensgehaltsgarantie, Art. 19 II GG
            • Willkürverbot gem. Art. 3 I GG
          • zu prüfen bei
            • GR-Prüfung
              • weil Verhältnismäßigkeit wichtigste verfassungsrechtl. 
                Anforderung an GR-Beschränkung darstellt
            • Ermessensentscheidungen
            • (P) gebundenen
              Entscheidungen?
              • grds. (-)
              • Ausnahme: wenn konkrete Maßnahme
                unverhältnismäßig sein könnte
      5. zulässige Rechtsfolge?

Rechtmäßigkeit eines VA Schema

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