Klausurtyp: Ausgangsbescheid Schema
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  • Klausurtyp: Ausgangsbescheid

    • Kopf

      • Zustellung

        • Vollstreckungsmaßnahmen nach Bundesrecht müssen förmlich zugestellt werden

        • Zustelllung

          • gegen EB

            • wenn Anwalt

          • mit PZU

            • Wenn Adressat und Zustellung vorgeschrieben
          • dann nicht in RBB von Bekanntgabe sprechen

            • sondern Zustellung!

        • Adressat

          • wer von der Entscheidung betroffen ist

          • bei Personenmehrheit: alle namentlich bennen

            • z.B.: Eheleute

      • Anrede

        • Sehr geehrter Herr Meier

        • Bei mehreren Adressaten: alle benennen

        • Briefstil

      • Betreff

        • knackige Überschrift möglich aber nicht zwingend: 'Ordnungesetzliche Schuldverhältnisseerfügung'

        • anders als im Widerspruchsverfahren 'Widerspruchsbescheid'

      • Hauptentscheidung

        • § 37 I VwVfG:

          Bestimmtheit

          • #

            1. Regelungsobjekt

              • Hundechip, Gemarkung, Parzelle

            2. Regelungsinhalt

              • z.B. (-) Ihnen wird untersagt Getränke zu nicht kostendeckenden Preisen zu verkaufen (Flatratesaufen)

          • (P) Heilbarkeit,

            §§ 45, 46 VwVfG

        • vollstreckbar?

        • 'Ihren namens und im Auftrag Ihres Mandanten ...', Datum: überflüssig

          • dann auch: die Kosten des Verfahrens hat ihr Mandant zu tragen

        • keine Normen

      • Nebenentscheidung

          • nicht, wenn schon von Gesetzes wegen

          • auch bzgl.

            Duldungsanordnung

            • z.B.: Miteigentümer

            • eigener Schriftsatz

          • #

            1. Ersatzvornahme

              • nur bei vertretbaren Handlungen

            2. unmittelbarer Zwang

              • nicht bei höchstpersönlichen Handlungen

            3. Zwangsgeld

          • Frist

            • mit AoSofV: idR 1M ab Zustellung

              • länger z.B. bei Abrissverfügung

            • ohne AoSofV: idR 1M ab Unanfechtbarkeit

              • Formulierung: 'zwei Wochen ab Bestandskraft des Bescheides'

          • (P) Gleichzeitige

            Androhung

            • nach BundesVwVG ausdr. verboten

            • Bbg: ok (§ 23 III VwVGBbg)

              • aber Reihenfolge angeben

          • Höhe / Kosten (auch bei

            Ersatzvornahme angeben)

          • idR: Die Verwaltungskosten hat Ihr Mandant zu

            tragen; hierüber ergeht ein gesonderter Bescheid.

    • Sachverhaltsdarstellung

      (Begründung I.)

    • Abschlussverfügung

      • Ergänzender Vermerk

      • Zweckmäßigkeitsentscheidungen

    • Schreiben an

      Dritte Betroffene

      • insb. Bekanntgabe

        an Nachbarn

        • ? Jahresfrist vermeiden

        • als Anwalt: anregen!

      • an zivilR.

        Rechtsinhaber

        • Duldungesetzliche Schuldverhältnisseerfügung!

        • AoSofV! + Zwangsgeld

      • an sonstige Stellen

    • RBB

      • RAF: 3 zwingende

        Punkte benennen

        1. Rechtsbehelf

        2. Adressat

          • Gericht (zumind. Namen!) bezeichnen

        3. Frist

          • bei förml. Zustellung (also in Klausur prakt. immer) = 1M ab Zustellung

      • auch bei begünstigenden VA

        • es ist nicht von ausgeschl. dass der Adressat die Regelung zumindest teilweise als beschwerend wertet

    • Begründung (II.)

      • Hauptsache-

        entscheidung

        • Urteilsstil: Anfangen mit

          Obersatz

          • Die Nutzung XYZ ist nach pflicht-

            gemäßem Ermessen zu untersagen.

        • Rechtsgrundlage für die Maßnahme XY ist ...

        • Meine Zuständigkeit ergibt sich aus ...

        • Ermessens-

          Entscheidung

          • #

            1. feststellen, dass Ermessensentscheidung vorliegt

              • 'Die Entscheidung über XYZ steht gem. § (..) im pflichtgem. Ermessen der zust. Behörde.'

            2. Zweck des Ermessens darlegen

              • 'Dem Zweck dieser Ermächtigung folgend, bin ich unter Berücksichtigung ..'

            3. Grenzen des Ermessens darlegen

              • VV, GrundR, Selbstbindung, Bestandsschutz

          • Im Rahmen des mir eingeräumten Ermessen habe ich erwogen, ob die

            von Ihnen vorgebrachten Argumente meiner Entscheidung entgegenstehen.

            Ich bin jedoch zu dem Schluss gekommen, dass dies nicht der Fall ist.

            [Zweck des Ermessens]

            [Grenzen des Ermessens]

        • Soll-

          Entscheidung

          • vom Gesetzgeber anvisierter Regelfall

          • oder atypischer SV

      • Neben-

        entscheidungen

        • § 80 III BGB - besondere Begründung des

          sof. Vollzugsinteresses

          1. (Es besteht ein) besonderes Eilinteresse, das über das bloße

            Erlassinteresse (rm. Zustand herbeizuführen) hinausgeht

            • z.B.: es sind schon XY Schäden eingetreten

            • Bei der vorzunehmenden Interessenabwägung muss daher ...

            • negative Vorbildfunktion, Kinderschutz, Jugendschutz, Verbraucherschutz

        • Frist

          (Ermessen!

          ? begründen)

          • bei Handlung, nicht bei Duldung

          • was ist angemessen?

            • bei einfachen Fällen immer: 1 Monat

          • außer z.B.: Abriss von WE-Haus, das tats. ständig genutzt wird ? mehrere Jahre, denn er braucht ja neues Haus

          • Fristende muss nach Eintritt der Bestandskraft liegen, wenn AoSofVz (-)

          • im Gegensatz zum Zwang selber muss der VA zur bloßen Androhung noch nicht unanfechtbar / AoSofVz sein

        • Die Kostenentscheidung beruht auf: ...

        • Angabe der Rechtsvorschriften reicht idR

Klausurtyp: Ausgangsbescheid Schema

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