10684
- KVS, kommunaler Verfassungsstreit (VwGO)
- Zulässigkeits(P)
- Verwaltungsrechtsweg eröffnet
- Arg.: erfasst ist nur Staatsverfassung, nicht Kommunalverfassung
- (P) Binnenrecht gerichtl. Überprüfung entzogen?
- (nicht mehr vertreten) Impermeabilitätstheorie
- Rechtsverhältnisse Staat <-> Organ mangels Rechtsbeziehungen gerichtlich nicht überprüfbar
- Streitigkeit (-) iSd § 40 I S.1 VwGO
- h.M.: volle Überprüfbarkeit von Binnenrecht
- Binnenbereich staatlicher Organisationen stellt normativ verbindliche Rechtssätze dar
- auch Innenbeziehung = Streitigkeit iSd § 40 I S.1 VwGO
- Beteiligtenfähigkeit, § 61 VwGO
- § 61 VwGO Nr. 2 analog für Ratsmitglieder
- die Personen sind zwar natürlich (§ 61 VwGO Nr. 1), treten aber nicht als solche auf
- § 61 VwGO Nr.2 direkt für Rat
- für den prozessunfähigen Rat handelt der Vorsitzende, § 62 III VwGO
- h.M.: Einschränkung - es muss der Vereinigung gerade in Bez. auf konkr. Streitgegenstand ein Recht zustehen können
- statthafte Klageart
- (P) L-Klage vs. F-Klage, § 43 VwGO
- e.A.: L-Klage gerichtet auf gerichtl. Kassation - Kläger begehrt pos. Tun
- Arg.: auch im Binnebereich muss Kassation mögl. sein
- con.: keinerlei gesetzl. Grundlage
- entscheidend ist der gestellte Antrag
- Arg.: § 43 VwGO erfordert konkretes RechtsVH, GO gilt aber abstrakt für jede Sitzung
- A-Klage / V-Klage (-)
- Behördeneigenschaft auch schon (P), da 1. Gewalt
- aber kann ausnahmsw. auch Verwaltungsaufgaben wahrnehmen (Sitzungspolizei)
- Klageart sui generis
- Dafür: Klagesystem der VwGO ist nicht abschließend, Rechtsschutzlücke für innerorganisatorische Streitigkeiten
- Dagegen: Rechtsfortbildung→ultima ratio. LK und FK dienen in atypischen Fällen effektiven Rechtsschutz iSd Art. 19 IV GG
- Klagebefugnis, § 42 II VwGO analog
- Grundrechte scheiden als subj. Recht aus
- Konfusionsargument
- keine objektive Rechtmäßigkeitskontrolle des Sachbeschlusses
- Beispielausgeschl. Ratsmitglied kann, wenn es Sitzung freiwillig verlassen hat, nicht den danach gefassten Beschluss angreifen → nur mittelbare Berührung des Mitglieds
- organschaftliche (nicht subj.!) Rechte betroffen
- 'wehrfähige Innenrechtsposition'
- Verlust ohne zeitlich nahe Geltendmachung folgt aus Obliegenheit zur Organtreue
- BeispielInformationsrecht
- BeispielTeilnahme, Beratung und Abstimmung an/in Sitzungen
- BeispielAufnahme von TOP
- BeispielWahrung der Öffentlichkeit (str)
- BeispielStörungsbeseitigungsanspruch
- BeispielZuwendungen aus Haushaltsmitteln (für Fraktionen)
- RSB
- kein Ausschluss aufgr. d. Möglichkeit Kommunalaufsicht anzurufen
- richtiger Beklagter
- (P) Ausschluss des Rechtsträgerprinzips
- h.M.: ja, Organ ist zu verklagen
- Arg.: sonst könnte z.B. Bürgermeister nicht klagen, da er sonst Kl. und Vertreter der Bekl. Gemeinde wäre
- BeispielRatsvorsitzender
- a.A.: nein
- Arg.: gesetzl. Regel, § 78 VwGO
- Grundlagen zu KVS, kommunaler Verfassungsstreit (VwGO)
- = kommunales Organstreitverfahren
Bewerte diese Mindmap:
Deine Bewertung: {{hasRated}} / 10