KVS, kommunaler  Verfassungsstreit (VwGO) Schema
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  • KVS, kommunaler Verfassungsstreit (VwGO)

    • Zulässigkeits(P)

      • Verwaltungsrechtsweg eröffnet

          • Arg.: erfasst ist nur Staatsverfassung, nicht Kommunalverfassung
        • (P) Binnenrecht gerichtl. Überprüfung entzogen?

          • (nicht mehr vertreten) Impermeabilitätstheorie
            • Rechtsverhältnisse Staat <-> Organ mangels Rechtsbeziehungen gerichtlich nicht überprüfbar
            • Streitigkeit (-) iSd § 40 I S.1 VwGO
          • h.M.: volle Überprüfbarkeit von Binnenrecht
            • Binnenbereich staatlicher Organisationen stellt normativ verbindliche Rechtssätze dar
            • auch Innenbeziehung = Streitigkeit iSd § 40 I S.1 VwGO
      • Beteiligtenfähigkeit, § 61 VwGO

        • § 61 VwGO Nr. 2 analog für Ratsmitglieder

          • die Personen sind zwar natürlich (§ 61 VwGO Nr. 1), treten aber nicht als solche auf
        • § 61 VwGO Nr.2 direkt für Rat

          • für den prozessunfähigen Rat handelt der Vorsitzende, § 62 III VwGO
          • h.M.: Einschränkung - es muss der Vereinigung gerade in Bez. auf konkr. Streitgegenstand ein Recht zustehen können
      • statthafte Klageart

      • Klagebefugnis, § 42 II VwGO analog

        • Grundrechte scheiden als subj. Recht aus

          • Konfusionsargument
        • keine objektive Rechtmäßigkeitskontrolle des Sachbeschlusses

          • Beispiel
            ausgeschl. Ratsmitglied kann, wenn es Sitzung freiwillig verlassen hat, nicht den danach gefassten Beschluss angreifen → nur mittelbare Berührung des Mitglieds
        • organschaftliche (nicht subj.!) Rechte betroffen

          • 'wehrfähige Innenrechtsposition'
            • Verlust ohne zeitlich nahe Geltendmachung folgt aus Obliegenheit zur Organtreue
          • Beispiel
            Informationsrecht
          • Beispiel
            Teilnahme, Beratung und Abstimmung an/in Sitzungen
          • Beispiel
            Aufnahme von TOP
          • Beispiel
            Wahrung der Öffentlichkeit (str)
          • Beispiel
            Störungsbeseitigungsanspruch
          • Beispiel
            Zuwendungen aus Haushaltsmitteln (für Fraktionen)
      • RSB

      • richtiger Beklagter

        • (P) Ausschluss des Rechtsträgerprinzips

          • h.M.: ja, Organ ist zu verklagen
            • Arg.: sonst könnte z.B. Bürgermeister nicht klagen, da er sonst Kl. und Vertreter der Bekl. Gemeinde wäre
            • Beispiel
              Ratsvorsitzender
          • a.A.: nein
    • Grundlagen zu KVS, kommunaler Verfassungsstreit (VwGO)

      • = kommunales Organstreitverfahren

KVS, kommunaler  Verfassungsstreit (VwGO) Schema

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