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- Klassifizierung eines Verwaltungsakts
- Inhalt
- befehlender VA
- BeispielPolizeiverfügungen, Gebührenbescheide, Gewerbeprüfungen / -besichtigungen
- + Widerspruch
- gestaltender VA
- BeispielEinbürgerungen, Beamtenernennungen, Immatrikulationen, Leistungsbescheide, §§ 48 VwVfG / 49
- + Widerspruch
- feststellender VA
- BeispielBeispiele: Anerkennung der deutschen Staatsbürgerschaft Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer Anerkennung des Status der Körperschaft des öRechts Feststellung der Zulässigkeit von Werbemaßnahmen
- Wirkung
- begünstigender VA
- BeispielBeispiele
- Beispiel
- Beispiel
- belastender VA
- BeispielBeispiele
- Beispiel
- Beispiel
- Beispiel
- Doppelwirkung
- BeispielBeispiele
- BeispielErnennung von Beamten
- BeispielBaugenehmigung für 3 statt 5 Stockwerke
- notwendige Beiladung nach § 65 II VwGO
- Drittwirkung
- Beispielz.B.
- BeispielBaugenehmigung, die Nachbargrundstück beschattet
- Beispiel
- Beispiel
- h.Lit.: VA ist in Qualität unteilbar: ein VA für und gegen alle → Anfechtungsklage
- Arg.: der Regelungsgehalt bzgl. beider Wirkungen stimmt überein
- Rspr.: Rechtsnatur teilbar
- es muss auch ggü. dem Drittbelasteten Finalität vorliegen, damit Anfechtungsklage statthaft
- Arg.: nicht rechtliche - sonder faktische Unmöglichkeit der neuen Begünstigung
- Bezug
- personenbezogen
- Definitionwenn persönliche Eigenschaft Regelungsgegenstand ist
- Beispiel
- dinglich
- BeispielBauerlaubnis
- Teile
- Vorbereitungsakt
- BeispielNote einzelner Examensklausur
- BeispielAnordnung der MPU
- Vorbescheid
- Bestätigung von Teil der Vorss. für gesamtes Vorhaben
- Teilgenehmigung
- Bestätigung von gesamten Vorss. für Teil des Vorhabens
- Zweitantrag, neuer VA
- kein VA, wenn gleicher Sachverhalt
- BeispielA beantragt einmal Subvention, genehmigt, dann beantrag er nochmal, in anderer Höhe
- Dauer
- Dauer-VA
- DefinitionEin DauerVA liegt dann vor, wenn die behördl. Anordnung über den Zeitpunkt der Bekanntgabe hinaus in der Zukunft Regelungswirkung hat
- Beispieljede Untersagungesetzliche Schuldverhältnisseerfügung
- Beteiligung
- Einseitgkeit
- Normalfall: VA (+)
- Mitwirkungsbedürftigkeit des Bürgers
- tatsächlicher EInfluss auf Ergebnis (ob und wie)
- Bezeichnung
- Wille der Parteien
- Mehrstufigkeit
- BeispielEinverständniserfordernis der Gemeinde bei Erteilung von Baugenehmigung durch Landkreis (§ 34 I BauGB)
- Beispiel
- Beispielmehre Klausurnoten ergeben Endnote (VA)
- (P) notwendige Beiladung, § 65 II VwGO
- muss zw. Zulässigkeit und Begründetheit kurz angesprochen werden
- nicht in Hamburg, weil der Rechtsträger der gleiche ist
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