- GSV
Deliktsrecht
Verschuldenshaftung
nachgewiesenes Verschulden
vermutetes Verschulden
Gefährdungshaftung
Sonderansprüche
Bereicherungsrecht
Unterfall: § 813 BGB
permanente Einrede
812 I 2 Alt. 1 - späterer Wegfall des rechtlichen Grundes
condictio ob causam finitam = andere Leistungskond.
812 I 2 Alt. 2 -Nichteintritt des mit der Leistung bezweckten Erfolgs
condictio ob rem = Zweckverfehlungskond.
- = Nichtleistungskond. mit § 816 BGB ; Bereicherung erfolgt ?in sonstiger Weise? bzw. durch eine ?Verfügung eines Nichtberechtigten?
Durchgriff auf Dritten
für Entführungsfälle, damit § 814 BGB nicht anwendbar
Durchgriff auf Dritten
Geschäftsführung ohne Auftrag
berechtigte GOA ist Rechtsgrund iSd § 812 I S.1 BGB
Ebenfalls Rechtfertigungsgrund bei § 823 BGB
das Eigentümer - Besitzer Verhältnis
Eigentümer Besitzer Verhältnis sperrt Bereicherungs- und Deliktsrecht (§ 993 BGB )
Sonderprobleme
Leistungsort bei
gesetzl. SchuldVH
Richtet sich nach Zweck der jew. Vorschrift
gutgläubig / unverklag-
tem Eigentümer Besitzer Verhältnis Besitzer
da wo sie gerade ist
bei bösgläubig / verklag-
tem Eigentümer Besitzer Verhältnis Besitzer
Ort wo die Sache war,
als er bösgläubig wurde
Arg.: er darf nicht darauf vertrauen,
dass er behalten / den Ort ändern darf
Bereicherungsrecht
Ort wo die Sache bei
Rechtshängigkeit war
Arg.: er darf nicht darauf vertrauen,
dass er behalten / den Ort ändern darf
oder, wo er bösgläubig gem. §§ 818 IV BGB , 819 wurde
Anwendbarkeit des
§ 823 BGB neben Eigentümer Besitzer Verhältnis
3 Ausnahmen
Gedanke aus § 991 II BGB
hier liegt aber auch teilw. verbotene Eigenmacht vor
Anwendbarkeit der
§ 812 ff. BGB neben Eigentümer Besitzer Verhältnis
Arg. für Anwendbarkeit des BereicherungsR jeweils:
Eigentümer Besitzer Verhältnis regelt nur SE und NE, um die es hier nicht geht
Ausnahmen,
'die 3 Vs'
Bewerte diese Mindmap:
{{percent}}% 9 / 10 Sternen – 3 BewertungenDeine Bewertung: {{hasRated}} / 10Tags:
#Voraussetzungen # Prüfung # Rechtsfolgen # Anspruch # Schema # Studium # Mindmap # Übersicht # Aufbau # Prüfungsschema # Skript # Kommentar #Jura