- Kaufrecht, §§ 433 ff. BGB (Kaufvertrag)
433 I S.1
Primärleistungspflicht
(P) Abnahmepflicht des Käufers bei
Mangelhaftigkeit der Kaufsache
offengelassen
Teilleistung muss der Käufer nicht annehmen, § 266 BGB
falls er es doch tut, wird sie zum Mangel, § 434 BGB
Rechte: AT
'automatische Minderung' bei Teilunmöglichkeit, § 326 I S.1 BGB
oder § 280 BGB
MängelR
nach Fristablauf
nach Fristablauf und Vertretenmüssen (+)
ursprüngliche Mangelhaftigkeit nicht zu vertreten, aber Nichterfüllung der Nacherfüllung
e, A.: § 437 BGB, arg. Fortsetzg. d. urspr. Erf.anspr., § 433 I 2 BGB, Verjährung gem. §§ 195, 199 BGB nicht angemessen, sondern § 438 BGB
a. A.: §§ 280 ff. BGB (ohne Verweisung des § 437 BGB), arg. Wortlaut § 437 BGB (+) / (-)
Verhältnis des MängelR
zu den AT Regeln
(P) stellt sich dann, wenn die Klausur verkehrtherum, also nach Ansprü-
chen des V fragt und K noch keine Mängelrechte geltend gemacht hat
z.B.: Verkäufer will Vorleistung des Nutzungsersatzes für Nachlieferung, § 439 BGB
z.B.: Verkäufer verlangt von K Zahlung § 433 II BGB , obwohl die Sache mangelhaft ist. K hat aber noch nicht gemindert
z.B.: V verlangt Zinsen gem. § 286 BGB . K hatte zwar lange nicht gezahlt, aber die Sache war auch mangelhaft, was K aber erst jetzt gemerkt hat
Mängeleinrede § 438 IV S.2 BGB
eine eigene Einrede (ohne Erklärung der Minder-
ung / Rücktritt) ergibt sich nur nach Verjährung
h.M.: ja, Ein-
rede § 320 BGB (+)
Arg.: zumindest der Nacherfüllungsanspruch (der auch im Synallagma steht) wurde noch nicht erfüllt
Sonderfall:
unbehebbarer
Mangel
Lösung
e.A.: keine Einrede!
a.A.: Mängeleinrede
(§ 438 IV S.2 BGB analog)
a.A.: nein
§ 320 BGB (-)
Arg.: steht im AT, im § 437 BGB nicht erwähnt
dann muss K erst gestalten, bevor er Kaufpreiszahlung verweigern kann
(P) Nebenpflichtverletzung
wird zur Schlechtleistung
Superbenzinfall
Fall: L liefert wie bestellt Super und Diesel aber füllt in jeweils falschen Tank ? Folgeschaden
Montage?, sonst Nebenpflicht
Looschelders
Abw.: L liefert entgegen Bestellung nur Diesel ? Folgeschaden
Aliud = Mangel
nein, nur
Nebenpflicht
Arg.: keine Eigenschaft des Benzins
a.A.: ja
keine 'automatische Minderung' bei Teilunmöglichkeit, § 326 I S.2 BGB
Besondere
Typen
Kreditkauf
bei U-V beachte §§ 491f BGB f
Wiederverkauf § 456f BGB f
! § 474 II BGB U-V
Kauf auf Probe
Kauf mit Umtauschrecht
Werklieferungesetzliche Schuldverhältnisseertrag § 651 BGB
Vorschriften über Kauf
finden Anwendung
ebenso 381 II HGB
Werkvertrag
Sukzessivlieferungesetzliche Schuldverhältnisseerhältnis (einheitlicher Vertrag)
Wiederkehrschuldverhältnis
Mietkauf
Leasing
§ 433 II BGB : Primärleistungspflicht
Kaufpreiszahlung
Leistungsbezogene
Nebenpflichten
Abnahme Kaufsache
Bei besonderen Interesse:
ergänzende Vertragauslegung
> Hauptpflicht
bei Verletzung
324, 282, 280 I, III
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