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- Geschäftsführung und Vertretung
- Vertretung: 'der Vorstand' (§ 26 II 1)
- Entscheidungen per Mehheitsbeschluss (§ 28 I)
- Vertretung durch Mehrheit
- Geschäfsführung
- Weisungsrecht der Mitgliederversammlung
- Bestellung und Anstellung
- Bestellung durch Mitgliederversammlung (§ 27 I)
- Dienstvertrag zwischen Vorstand und Verein ( = Anstellung)
- wenn keine Vergütung
- Auftragsrecht (gem Abs.3)
- Ansprüche der Mitglieder gegen Vorstand
- keine vertraglichen
- höchstens delikitesche
- Mitgliedschaft = sonstiges Recht?
Durchsetzung der Ansprüche des
Vereins gegenüber Vorstand
- Problematisch, weil § 26 II ( = Vorstand verklagt sich selbst)
- actio pro socio
= Mitglied kann Ernennung eines besonderen Vertreters
zur Durchsetzung auf Mitgliederversammlung verlangen
positive Beschlussfeststellungsklagefalls,
falls aus sachw. Gründen abgelehnt
- Haftung für fehlerhafte Geschäftführung
- Verletzung der sich aus Bestellungesetzliche Schuldverhältnisseerhältnis erbenden Pflichten
- Haftung aus positiver Vertragesetzliche Schuldverhältnisseerletzung
- Haftungsbeschränkung für Ehrenamtliche
- gem. Arbeitnehmerhaftung
- Entlastung durch MItgliederversammlung
- Ausschluss von
- Schadensersatzansprüchen
- Bereicherungsansprüchen
- Kündigungsmöglichkeiten
- im Bezug auf
- Geschäftsführungsmaßnahmen
- die die Mitgliederversammtlung kennt
- oder kennen konnte
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