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- interne Ansprüüche
- Ansprüche der Mitglieder untereinander
- gem. § 311 II BGB Nr.1, 280 I
- aus Treueplicht
- auch schon vor Beitritt
- BeispielMotivieren zum Eintritt, obwohl es schädlich ist
- Ansprüche der Mitglieder gegenüber dem Verein
- Pflichten gem. Satzung / Vereinsordnung
- §§ 280, 31 BGB bzw. 278
- aber: Treuepflicht des Mitglieds, Schädigung des Vereins zu vermeiden
- BeispielFeststellungsklage statt Schadensersatz
- nach Gleichbehandlungsgebot
- §§ 280, 31 BGB bzw. 278
- aber: Treuepflicht des Mitglieds, Schädigung des Vereins zu vermeiden
- BeispielFeststellungsklage statt Schadensersatz
- gem. § 823 I BGB
- 'Kern der Mitgliedschaft' als sonstiges Recht
- nur bezüglich direkter Haftung des Vorstands relevant
- da Verein eh haftet
- rein innervarbandliches Verhalten
- Schutz des § 826 BGB
- Ansprüche des Vereins
- Pflichten gem. Satzung
- Zahlung der Beiträge
bei schuldhafter Nichterfüllung → Schadensersatz
- sog. Vereinsstrafen
- wenn in Satzung
- oder Vereinsordnung
- eingeschränkte Ãberprüfung durch Gerichte
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