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- Treuepflicht undGleichbehandlungsgebot
- Treuepflicht
- gegenüber AG
- geringer Umfang, da Aktionäre Satzung i.d.R. nicht kennen
- siehe Stimmabgabe bei HV
- gegenüber Mitaktionären
- Gleichbehandlungsgebot
- gem. § 53 BGB a
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