5827
- ergänzende Vertragsauslegung §§ 133, 157 BGB
- Grundlagen zu ergänzende Vertragsauslegung §§ 133, 157 BGB
- Ausdruck der Privatautonomie
- Relativität der Schuldverhältnisse
- Der übereinstimmende Parteiwille hat Vorrang vor dem äußerlich Vereinbarten
- im Gegensatz zur parol evidence Regel im common law
- auch nachträglich aufgetretene Umstände werden berücksichtigt
- Schema § 133: Lücke, Lücke, Wille
- Lücke im Vertrag
- Lücke im Gesetz
- hypothetischer Parteiwille
- liegt vor, wenn Übereinstimmung die einzig gerechte Regelung ist
- Verhältnis zu
- § 140 BGB Umdeutung
- nachrangig zur Auslegung
- Umdeutung, wenn vereinbartes RG nichtig
- nachrangig zur Auslegung
- Spezialregelung der erg. Vertragsauslegung
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