5887
- Ehegattengesellschaft
Grundlagen
zu EhegattengesellschaftAbgrenzung
Dauer, Bezahlung
Arbeitsverhältnis, § 611 BGB
keine Gleichberechtigung
eheliche Beistands-
pflicht, §§ 1353, 1360 BGB
im Notstand, max 2 Wochen
Scheidung = konkludente Kündigung, § 723 BGB
§ 733 II S.3 BGB (kein Ersatz von Dienstleistungen) ist kunkl. abbedungen
BGH alt: nein
Arg.: §§ 1372 ff. BGB abschließend
BGH neu: ja
Arg.: Sperre hat keine gesetzl. Grundlage
gemeinsamer Zweck
geht über normalen Inhalt
der Ehe hinaus 'Tisch und Bett'
also nicht bloßer Zweck
= Verwirklichung der Ehe
erhebliche wirtschafliche Bedeutung
Auftreten am Markt
daher § 705 BGB analog
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