- Minderjährigenschutz im gesamten BGB
Bereiche
§ 179 III BGB 2 analog
gilt für Vertrauenshaftung allgmein (Arg. § 179 II BGB )
106ff analog§ 107 BGB analog
Als Geschäftsherr, Berechtigung: Interesse der Eltern
als GF: keine Anwendung von GoA, § 682 BGB
keine Umgehung der Gefälligkeitsverhältnisse durch Anwendung der GoANEA §§ 990, 987 BGB
Kenntnis der Eltern, § 166 BGB analog
Nutzungsersatz stammt typisch aus gescheiterten Verträgen
Bösgläubigkeit iRd. § 990 BGB
SEA §§ 990, 989 BGB
§ 828 III BGB analog
Arg.: SE ist deliktsähnlich
Bösgläubigkeit iRd. § 990 BGB
LK
§ 166 BGB analog
Arg.: Leistungskondiktion stammt aus gescheiterten Verträgen, LK vertragsähnlich
Flugreisenfall
Ausnahhme: Bei Vorsatz § 828 III BGB
EK
§ 828 III BGB analog
Arg.: EK ist deliktsähnlich
Entreicherung: es kommt auf Willen der Eltern (an / nicht an), ob Luxusaufwendung
Verschärfte Haftung: Es kommt auf Kenntnis der Eltern (an / nicht an)
Grundlagen
zu Minderjährigenschutz im gesamten BGBFarben
grün = Haftung nach Wissen/Wollen der Eltern
rot = Haftung nach Einsichtsfähigkeit des Minderjährigen
außer im Vertrag und im Delikt
streitig!, ausführl. darstellen!
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