5972
- § 323c StGB , Unterlassene Hilfeleistung
- Schema § 323c: Prüfung
- obj. TB des § 323c
- Unglücksfall
- siehe unten
- Erforderlichkeit
- Betrachtung ex post oder ex ante
- h.M.: Erforderlichkeit ex ante
- a.A.: ex post
- andere hilfsbereite Personen am Tatort schließen dies nicht aus!
- Arg.: sonst könnte sich jeder auf den Anderen verlassen
- Zumutbarkeit
- subj. TB des § 323c
- (P) Ausschluss wg. Gefahr der eigenen Strafbarkeit
- BGH: nicht jede Gefahr macht Hilfeleisten subjektiv unzumutbar
- BeispielLiegenlassen des Opfers mit lebensgefährlichen Verletzungen
- Unglücksfall
- DefinitionUnglücksfall ist ein plötzlich auftretendes Ereignis, das mit erheblicher Gefahr für Personen/ Sachen von bedeutendem Wert verbunden ist.
- bei §§ 223, 224 StGB scheitert es entweder an Erheblichkeit
- plötzlich (+) auch bei Vorsatz! / Fahrlässigkeit, wenn zumind. für Opfer
- Betrachtung ex post oder ex ante
- h.M.: Unglücksfall ex post
- BeispielOpfer war zum Tatzeitpunkt eigentlich schon tot, oder es kann nicht mehr festgestellt werden (in dubio..)
- a.A.: ex ante
- con.: führt zu unerwünschter Versuchsstrafbarkeit
- auch bei der Notwehr ist auf die Ex- post Perspektive abzustellen, sonst wäre kein Raum für ETBI und derjenige gegen den Putativnotwehr ausgeübt wird könnte sich nicht rm gegen den 'Angriff' des Irrenden mangels rw wehren
- (P) Selbstmord = Unglücksfall?
- h.Lit.: nein, Wertungswiderspruch zur straffreien Selbsttötung
- Rspr.: ja, aber restriktive Auslegung der Zumutbarkeit
Bewerte diese Mindmap:
1 / 10 Sternen –
1 Bewertungen
Deine Bewertung: {{hasRated}} / 10