§ 323c StGB , Unterlassene Hilfeleistung Schema
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  • § 323c StGB , Unterlassene Hilfeleistung

    • Schema § 323c StGB :

      Prüfung

      1. obj. TB

        des § 323c StGB des § 323c

        1. Unglücksfall

          • siehe unten

        2. Erforderlichkeit

          • Betrachtung ex

            post oder ex ante

            • h.M.: Erforderlichkeit ex ante

            • a.A.: ex post

          • andere hilfsbereite Personen am Tatort schließen dies nicht aus!

            • Arg.: sonst könnte sich jeder auf den Anderen verlassen

        3. Zumutbarkeit

          • früherer Rechtsprechung: Maßstab ist allgemeines Sittlichkeitsempfinden
          • Aber: Grenzen hängen von Ausgestaltung der jeweiligen Rechtsordnung ab z.B. § 81 a StPO
      2. subj. TB

        des § 323c StGB des § 323c

    • Unglücksfall

      • Unglücksfall ist ein plötzlich auftretendes

        Ereignis, das mit erheblicher Gefahr für Personen/

        Sachen von bedeutendem Wert verbunden ist.

      • Betrachtung ex

        post oder ex ante

        • h.M.: Unglücksfall ex post

          • z.B.: Opfer war zum Tatzeitpunkt eigentlich schon tot, oder es kann nicht mehr festgestellt werden (in dubio..)

        • a.A.: ex ante

          • con.: führt zu unerwünschter Versuchsstrafbarkeit

          • auch bei der Notwehr ist auf die Ex- post Perspektive abzustellen,

            sonst wäre kein Raum für ETBI und derjenige gegen den Putativnotwehr ausgeübt wird

            könnte sich nicht rm gegen den 'Angriff' des Irrenden mangels rw wehren

      • (P) Selbstmord

        = Unglücksfall?

        • h.Lit.: nein, Wertungswiderspruch zur straffreien Selbsttötung

        • Rspr.: ja, aber restriktive Auslegung der Zumutbarkeit

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