6020
- Geschäft für den, den es angeht
- Schema: Prüfung
- eigene WE
- Vertretungsmacht
- (im Namen des Vertretenen= Offenkundigkeit)
- teleologische Reduktion des § 164 BGB
- denn dem Geschäftspartner ist es egal, mit wem er kontrahiert
- Vertreterwillen
- Sonderfall Eigentumserwerb
- Einigung wird zugerechnet
- + Besitzerwerb wenn Fremdbesitzerwillen, §§ 855, 868 BGB
- Geschäft des täglichen Lebens
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