- besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB
Grundlagen
zu besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGBAbsatz 2: normale Qualifikation
Konkurrenzen
§ 263 StGB III Nr.5 bleibt aus Klarstellungsgründen
neben § 306b II StGB bestehen (Tatmehrheit, § 53 StGB )
Arg.: untersch. Rechtsgüter
§ 306 StGB und § 306a I StGB treten iRd Konkurrenz hinter § 306b II StGB zurück
schwere Folge
Folge
schwere Gesundheits-
schäden bei Einem (1.Alt)
physischer oder psych. Krankheitszustand, der die Gesundheit des Opfers ernstlich,
einschneidend und nachhaltig (insb. langwierig, lebensbedrohend o. qualvoll) beeinträchtigt
Gesundheitsschäden
bei Mehreren (2.Alt)
14
Kausalität
mind. Fahrlässigkeit
Todesgefahr
Abs.2, Nr.1
- Schema § 306b StGB :
Prüfung
Quali Abs.2
Vorsatz bzgl. beider
Verdeckungs und
Ermöglichungsabsicht
Abs. 2, Nr.2
Versicherungs -
betrug Fälle
es muss nicht tatsächlich zum Betrug kommen
aber prüfen, ob Rechtswidrig-
keit der geplanten Tat (inzident)
andere Tat
keine andere Taten sind solche, die in Tateinheit verwirklicht werden
- Arg. Strafandrohung
- Arg. Einheitlichkeit mit Auslegung beim Mord
z.B.: die einfache Brandstiftung an Inventar eines Gebäudes (§ 306 StGB )
oder Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB ) sind keine taugl. andere Tat
teleologische
Reduktion
e.A.: Reduktion auf Ausnutzen
der Gemeingefährlichkeit
geringen Strafrahmen des § 263 III StGB Nr.5 nicht unterlaufen
hoher Strafrahmen, 5 Jahre
Unnmittelbarkeit
danach also insb. keine Versicherungsbetrugsfälle erfasst
h.M.: keine Reduktion
Gesetzesänderung, Streichung von 'Ausnutzen'
Unterschied zu § 263 III StGB Nr.5, weil hier Gebäude, § 306a StGB
Strafgrund Verknüpfung von
Unrecht mit weiterem Unrecht
StrafGr: T setzt Personen einer erh. Gefahr aus
um Vermögensinteressen durchzusetzen
Gleichlauf mit der Auslegung von § 211 StGB
Schema § 306b StGB :Prüfung
GrundTB § 306a StGB
Quali Abs.2
Vorsatz bzgl. beider
Verhindern / Erschweren
des Löschens, Abs. 2, Nr.3
- Schema § 306b StGB :
Prüfung
GrundTB § 306a StGB
- Ja, unproblematisch
- Arg. §11 II StGB zwitter TB insg. Vorsatztat
- Arg. bes. Unrecht wenn darüber hinaus versuchte Erfolgsquali
Quali Abs.2
Vorsatz bzgl. beider
tel. Reduktion
auf erhebliche
Verzögerung
h.M.: ja, nur erhebliche
Verzögerung erfasst
z.B.: (-) bei Abmontieren eines Brand-
melders, wenn es noch einen anderen gibt
Arg.: hoher Strafrahmen, Vergleich zum Totschlag
Bewerte diese Mindmap:
{{percent}}% Deine Bewertung: {{hasRated}} / 10Tags:
#Voraussetzungen # Prüfung # Rechtsfolgen # Anspruch # Schema # Studium # Mindmap # Übersicht # Aufbau # Prüfungsschema # Skript # Kommentar #Jura