Dreieckssbetrug, Meinungsstreit Schema
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  • Dreieckssbetrug, Meinungsstreit

    • h.M.: Lagertheorie

      • erfasst Prozessbetrug nicht

        • Richter steht nicht im Lager

          • dann allenfalls von 'Machtbereich' sprechen'
      • Folge(P) des

        Prozessbetrugs

      • Es genügt eine rein tatsächliche Möglichkeit des Dritten zur Verfügung

        über das Vermögen des Geschädigten, sofern der Verfügende 'im Lager' des Geschädigten steht.

        • z.B.: Dienstboten

          • arg: Vertretung in Gewahrsam
    • Näheverhältnistheorie(BGH)

      • Näherverhältnis gerade im

        Bezug auf konkreten Gegenstand, aber nicht notwendigerweise zur Person

        • z.B. nicht: der Gärtner

      • Arg.: der Verfügungsbegriff orientiert sich an faktischen Verhält-

        nissen, bei denen rechtliche Erwägungen keinen Platz haben

        • Täter muss dem Vermögen des Opfers näher stehen als ein beliebiger Dritter

      • con: faktisches Näheverhältnis genügt nicht

        • Abgrz. beliebig, da Täter sich immer Person aussucht, die faktisch im Näheverhältnis steht

    • Möglichkeitstheorie

      • Con.: Zugriffsmöglichkeit liegt immer vor,

        Betrug ist ein Selbstschädigungsdelikt

        • dann keine Abgrenzungsmöglichkeit mehr zu §§ 242, 25 I 2 StGB

    • Lit.:Befugnistheorie

      • Mittelsmann müsste zur Verfügung (Besitzübertragung) ausdrücklich, stillschweigend oder

        zumindest dem Anschein nach rechtlich ermächtigt gewesen sein.

      • Arg.: Selbstschädigung setzt Verfügungsmacht voraus

      • Con.: zu zivilrechtlich, unwirtschaftlich

      • con: Gewahrsam, Verfügung sind eher faktische Begriffe

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