- entscheidungserheblicher Zeitpunkt (Verwaltungsprozess)
Problem
Zeitpunkt der Subsumtion in der Klausur
Aufgrund von langwierigen Prozessen kann sich
die Sach- oder Rechtslage entscheidend ändern
verwandte
Problemkreise
ist die nachträgliche
Änderung beachtlich?
nein: letzte Behörden-
entscheidung maßgeblich
= idR Ablehnung des Wider-
spruchsbescheids (§ 79 I Nr. VwGO)
ja: Gerichtsentscheidung, letzte
mündliche Verhandlung maßgeblich
= idR jetzt (Klausurzeitpunkt)
ergibt sich aus mat. Recht
? Prozessökonomie
Anfechtungsklage
einmalig
wirkender VA
nachträgliche Änderung unbeachtlich
z.B.: Platzverweis
DauerVA
nachträgliche Änderung beachtlich
z.B.: Verkehrsschilder, Gewerbeerlaubnis
weil auch Wiedereinreiseverbot (§ 11 AufenthG)
Rück-
Ausnahmen
nachträgliche
Änderung unbeachtlich
? sonst würde Antrag bei Behörde (§ 35 VI VwGO ) keinen Sinn machen
(P) wer trägt dann Beweislast für spätere Zuverlässigkeit?
hier trotzdem Behörde, Gewerbefreiheit!
z.B.: drogenverkaufender Wäschereibetreiber
ist mittlerweile zuverlässig geworden
nachträgliche Änderung unbeachtlich
noch nicht
vollzog. VA
- weil
- Vollstreckung müsste sogleich wieder zurückgenommen werden
- entsprechende Erlaubnis müsste sogleich wieder erteilt werden
- Arg.: Vertrauensschutz und VHMK
Verpflichtungsklage
nachträgliche Änderung beachtlich
Ausnahmen
Klausurentscheidung
nachträgliche Änderung jeweils unbeachtlich
Arg.: hier steht jeweils die Überprüfung der Entscheidung im Vordergrund
Sozialhilfegewährung
Hochschulzulassung
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