- vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 V VwGO
bezüglich Klage oder Widerspruch?
Grundsätzlich haben sog. Anfechtungsrechtsbehelfe aufschiebende Wirkung
Zulässigkeit
Eröffnung des
Verw.rechtswegs
Statthaftigkeit
Gem. §§ 122 I, 80 VII ist § 88 VwGO auch auf Beschlüsse anwendbar
Anordnung der aufschiebenden Wirkung
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
+ Hilfsantrag auf Aufhebung der Vollziehung, § 80 V S. 3 VwGO
Faustregel: § 80 V VwGO bei Anfechtungsklage in
der Hauptsache, alle anderen Klagen § 123 VwGO
Arg.: S. 2 spricht explizit von Anfechtungsklage
bei Aufenthalts-
genehmigungen
Leistungsein-
stellungsbescheide
bei VA mit Dauerwirkung, § 80 V VwGO, da Widerruf angefochten wird
faktischer Vollzug heißt, dass zwar auf
schiebende Wirkung bestand, die Behörde
aber trotzdem vollstreckt hat oder damit droht
dem Vollstrecken gleich steht die freiwillige Zahlung von Kosten
dem damaligen Bestehen von a.W.
steht jetziges Bestehen von a.W. gleich
Arg.: ex tunc Wirkung der
Klage / des Widerspruchs
dem Kläger
geht es nur um
Feststellung
h.M.: § 80 V
VwGO analog
a maiore ad minus, Feststellung der aufschieben-
den Wirkung durch Gericht statt ihrer Anordnung erst recht möglich
e.A.: nur
Beschluss nach § 80 V VwGO nicht vollstreckbar, § 123 schon (§ 168 Nr. 2 VwGO)
Rückgängigmachung von
fakt. Vollzug, § 80 V S.3 VwGO
analoge Anwendung, wenn a.W. schon von Gesetzeswegen
nach h.M. nur zusammen mit Antrag nach § 80 V VwGO (analog) möglich, nicht isoliert
z.B.: Kostenbescheid über Kosten die der Finanzierung dienen + solche,
die nicht unter § 80 II S.1 VwGO Nr.3 fallen (wie Kosten der Ersatzvornahme)
Antragsbefugnis
(§ 42 II VwGO analog)
Rechtsschutz im Eilverfahren darf nicht
weiter gehen als im Hauptsacheverfahren
RSB
§ 80 VI S.1 VwGO : nur bei Kosten- und Abgabenbescheiden
iSd § 80 II S.1 VwGO Nr.1 (die gesetzl. keine a.W. zulassen)
sonst nicht
erforderlich
Arg.: Umkehrschluss aus VI S.1
Bürger hat die Wahl zw. Eilantrag bei Behörde oder Gericht = Atenativverhältnis
Gerichtlich Verfahrn kein Rechtsittel gegenüber einer behördlichen Entscheidun. Beide Verfahren daher getrennt nebeneinander
Keine aufschiebende Wirung eines Rechtsbehelfs in der Hauptsache?
h.M.: erforderlich
Wortlaut § 80 V 1 VwGO: wo kein Widerspruch oder Klage war, kann auch nichts wiederhergestellt werden: 'Begriffsnotwendig'
Wortlaut § 80 V 2 VwGO: Erhebung einer Anfechtungsklage befarf es nicht. Umkehrschluss, Widerspruch dafür schon.
a.A. nicht erforderlich
effektiver Rechtsschutz: da sonst faktische Verkürzung der Fristen (Verstoß geg. Art. 19 IV GG)
Setzt die aufschiebende Wirkung nach § 80 I VwGO 1 die Zulässigkeit des Rechtsbehelfs voraus?
e.A.: Nur zulässiger Rechtsbehelf hat aufschiebende Wirkung
a.A.: Auch unzulässiger Rechtsbehelf, wenn zumindest Verwaltungsrechtsweg eröffnet ( - Wortlaut gibt Differenzierung nicht her)
a.A.: Auch unzulässiger Rechtsbehelf, auße offensichtliche Unzulässigkeit
Begründetheit
Zuständigkeit
Ausgangsbehörde (gem. § 80 II S.4 VwGO Var.1)
Widerspruchsbehörde
Anhörung
§ 28 VwVfG analog
h.M.:
entbehrlich
Arg.: einmal ist der Bürger ja schon angehört worden
→ mangelnde Vergleichbarkeit für analoge Anwendung
Arg: VA schließt normalerweise das Verfahren ab
Anhörung aus rechtsstaatlichen Grundsätzen (-) Anhörung von GrundVA ausreichend, Betroffene mus mit Vollzug rechnen
Form
schriftlich
Begründung d. bes.
Interesses, § 80 III VwGO
im konkreten Fall
daher keine allg. Floskeln ausreichend
(P) Heilung der fehler-
haften Begründung
Arg.: Behörde könnte jederzeit neue Anord-
nung erlassen, sonst purer Formalismus
a.A.: keine Heilung
Arg.: sonst würde Erfordernis ihren Sinn verlieren, sowie keine Regelungslücke: § 80 III VwGO 2 nennt Ausnahme
materielle
Ordngs.MK
Interessenabwägung Aussetzungs-
interesse vs. Vollzugsinteresse
aufschiebende Wirkung ist der gesetzliche
Regelfall, § 80 I S.1 VwGO, Art. 19 IV GG
Wenn Erfolgsaussichten offen
Folgenabwägung anhand
Doppelhypothese
+ evtl. weitere Interessenabwägung
z.B. im BauR: Gefahr der negativen Vorbildfunktion während des Rechtsmittelverfahrens
Bewerte diese Mindmap:
{{percent}}% 1 / 10 Sternen – 1 BewertungenDeine Bewertung: {{hasRated}} / 10Tags:
#Voraussetzungen # Prüfung # Rechtsfolgen # Anspruch # Schema # Studium # Mindmap # Übersicht # Aufbau # Prüfungsschema # Skript # Kommentar #Jura