- Abhandenkommen, § 935 BGB
Grundlagen
zu Abhandenkommen, § 935 BGBAbhandenkommen ist (1) unfreiwiliger Besitz-
verlust beim (2) unmittelbaren Besitzer
Verloren, gestohlen sind Unterfälle
aber nicht bei § 2366 BGB
analog § 935 BGB für Drittrechtsinhaber
Verlust unm. Besitzes
Mitbesitz ausreichend
z.B. Ehegatten bei gesetzlichem Güterstand.
Verkauft ein Ehegatte gemeinsamen Hausrat,
dann ist wg Bruch des Mitbestizes Abhandenkommen (+)
(P) eigentumsloser
Mitbesitz
Arzt ist Eigentümer eines BMW, den seine Frau regelm. mitbenutzt. A gibt
den BMW ohne Wissen der F an D, der ihn veruntreut, später taucht BMW bei D wieder auf
→ kann sich A ggü. D auf § 985 BGB beufen, weil seiner Frau der Wagen abhanden gekommen ist?
Abhanden-
kommen (-)
Arg.: Wortlaut, § 935 I BGB
analoge Anwen-
dung auch (-)
denn nur er hat unmittelbar Besitz
Eigentümer nicht schutzwürdig, hat Risiko selber gesetzt
Verkauft der Besitzmittler willentlich,
dann Abhandenkommen (-)
Arg.: sonst Wertungswiderspruch zu fingierter Voll-
macht, wenn Übereignung dann trotzdem nicht klappt
§ 855 BGB - der Besitzdiener hat gar keinen Besitz!
ohne (nicht notwendig
gegen) seinen Willen
Probleme
(P) Geschäftsunfähige /
beschr. Geschäftsfähige
Regelmäßig Abhandenkommen (+)
Arg.: analog § 828 III BGB (nicht §§ 107, 108 BGB )
h.M. stellt auf Einsichtsfähigkeit ab, idR (+)
(P) § 105a BGB
(P) Willensmängel,
Irrtum, Täuschung
idR (-), es kommt auf äuße-
res Erscheinungsbild an
Arg.: es kommt auf nat., nicht auf rechtsg. Willen an
(P) Drohung
Lit.: idR (+)
Arg.: Abgrenzungsprobleme beim BGH
BGH: nicht, wenn nur geistiger Zwang,
der unwiderst. Gewalt nicht gleichsteht
(P) Weggabe durch Organe
§ 935 BGB (-)
(P) § 857 BGB (Erbenbesitz)
grunds. § 935 BGB (+)
aber Überwindung durch Erbschein (§ 2366 BGB )
(P) unmittelbarer Besitzer
der nicht Besitzmittler ist
z.B.: Minderjähriger übereignet H Laptop
(nichtig), D stiehlt, veräußert an gutgläubig E
h.M.: § 935 BGB (-)
a.A.: § 935 I S.2 BGB analog
Arg. Vergleichbarkeit
(P) nach Abhandenkommen gesetzlicher Erwerb
- vgl. Bereicherungsrecht durch Leistung aber nicht aufgrund (weil gerade ges. Erwerb die Eigentumsverschiebung herbeiführte
Geld/ Inhaberpapiere
Verkehrsschutz
(Umlauffähigkeit des Geldes)
Krügerrand
Sound
Interessenabwägung Eigentümer VS Öffentlichkeit
Bestandsschutz
Umlauffähigkeit von Geld
str
e.A: Allein die Anerkennung als inländisches Zahlungsmittel begründet Qualifizierung als 'Geld'
a.A: (+) wenn Geld als Tauschmittel und nicht als bloßes Einzelstück > Verwendung zum sammeln, erworben
a.A: gesetzliche Zulassung, konkrete Zweckbestimmung unerheblich
maßgeblich Verkehrsaufassung
BGH hat sich dieser Ansicht angeschlossen
bei Erwerb in einer
öffentlichen Versteigerung
Versteigerung iSv § 383 III BGB
Erhöhte Legitimationswirkung
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