Einzelkaufmann Schema
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  • Einzelkaufmann

    • Schema § 1:

      IstKaufmann

      (§ 1 HGB)

      1. Kaufmann

        1. dauerhaft

          • Absicht reicht!
          • = Planmäßigkeit
        2. selbständig

          • selbständig ist, wer nicht

            weisungsgebunden ist

        3. legal

        4. Gewinnerzielung

          1. anbieten von ent-

            geltlichen Leistungen

          2. Absicht

            erforderlich?

        5. ausgeschlossen

      2. betreiben v. Gewerbe

        • das Gewerbe wird von derjenigen Person betrieben, in deren

          Namen die entsprechenden Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden

        • (P) Kaufmanns-

          eigenschaft von

          Gesellschaftern

          • bei Kapitalgesellschaft nur

            Gesellschaft und nicht Vorstand

          • bei Personen-

            gesellschaften

            • Komplementär, OHG /

              GbR Gesellschafter (+)

              • con.: § 124 HGB - allein Gesellschaft beitreibt Gewerbe

              • Arg.: dies wäre zu formalistische Betrachtungsweise, Risiko gem. § 128 HGB

              • z.B.: Komplementär verbürgt sich mündl. (§ 350 HGB ) für Gesellschaftsschuld

            • Kommanditist (-)

              • Arg.: er haftet nicht und kann organschaftl. nicht vertreten

      3. das Handelsgewerbe

        ist (gem. § 1 II)

        • Handelsgewerbe liegt vor, wenn Art und Umfang

          eine kaufmännische Einrichtung erfordern

          • in Abs. 2 steht 'oder'

        • gesetzl. Vermutung

          • wegen neg. Formulierung 'es sei denn'
        • Art und

          • (Un)üÜberschaubarkeit

            • einfache Bargeschäfte
        • Umfang

          • ca. 100.000 ? Jahresumsatz

    • KannKaufmann

      (§ 2, 3 HGB)

      • a.k.a. Kleingewerbe

      • Schema § 2:

        Prüfung

        1. betreiben eines Gewerbes

        2. das kein Handelsgewerbe ist

        3. Eintragung

          • hier also konstitutiv

      • Vrrs. für § 3

        • landwirtschaftlicher Betrieb

          = Nutzung des Bodens

        • Definition in § 585 I 2 BGB

      • 'Rückfahrkarte'

        • für Kleingewerbe gem. § 2 S.3

        • grds. nicht für Bauern (§ 3)

          • aber doch, wenn gleichzeitig Kleingewerbe

    • Kaufmann kraft

      Eintragung (§ 5 HGB)

      • praktisch kein Anwendungsbereich

        • denn wenn Eintragung (+) ? KannKaufmann § 2(+)

      • Anwendung, wenn erst § 1 und Eintragung,

        und dann Absinken unter Niveau von § 1 II

        • (str.), Kaufmannseigenschaft kann aber

          immer zusätzl. durch § 5 begründet werden

          • denn § 2 spricht nur von irgendeiner Eintragung, nicht bloß

            Eintragung nach § 2 - Kannkaufmann also immer (+)

      • Fiktion, keine Einrede

        • Wirkung auch zugunsten des Eingetragenen und zugunsten Bösgläubiger

      • Schema § 5:

        Prüfung

        1. Eintragung

        2. Gewerbe (s.o,)

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