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- Strafrecht
- Notwendigkeit des Strafrechts 5 Unterschiede zum Zivilrecht
- Verschuldensmaßstab
- meist Vorsatz im StrafR, meist Fahrl. im ZivilR
- Gesellsch. Schäden vs. private Schäden
- BeispielDieb schlägt Scheibe ein (100€) und klaut Radio (75€). Ist der gesellsch. Schaden = 100€ oder = 75€?
- Inadäquanz des Deliktsrechts
- vgl. liability rule vs. property rule
- Offizialprinzip
- opferlose Verbrechen
- BeispielDrogenhandel
- BeispielDruck von Falschgeld
- Strengere Beweisregeln
- Bestrafung
- Man muss mehr zahlen als gesellsch. Schaden
- Kosten - Nutzen Analyse des Täters
- Grundüberlegung
- !F: U = f(p,S,x) > 0
- Jeremy Bentham: Rational Choice Theory
- Gary Becker
- Täter kennt eigentlich keine dieser Variablen besonders genau!
- Differenzierung
- Kosten
- Strafe * p
- Informelle Sanktionen * p
- Beispielnichtmonetär: Reputationsverlust, Ächtung
- Beispielmonetär: Einkommensverlust
- Opportunitätskosten
- Nutzen
- Monetäre Gewinne
- Nichtmonäre Gewinne
- BeispielRache, Befriedigung
- Opportunitätskosten
- reguläre Verdienstmöglichkeiten für mittelhäufige Kriminalität fast immer besser!
- Erklärung 1: Drogen / Alkohol (2/3 der Straftäter betroffen) halten von reg. Job ab
- Erklärung 2: bound rationality - übertriebene Diskontierung von Strafe bzgl. Zukünftigkeit und Wahrscheinlichkeit
- Optimale Ausgaben
- abnehmender MSB weil Sicherheitsgefühl später kaum noch steigerbar
- zunehmnde MSC weil erst effektivste Maßnahmen dann weniger effektive
- Neue Computer machen Polizei effektiver → MSC dreht nach unten
- MSC = MSB ist optimal
- Schaden(direkter Nettoschaden+Opportunitätskosten) - Vermeidungskosten
- Nettoschaden ist moralisch problematisch
- BeispielVorteil des Verhungernden der Essen stielt wird moralisch als teilweiser Ausgleich des Opferverlsutet gewerten
- BeispielLustgewinn des Vergewaltigers wird moralisch als nicht mit dem Leid des Opfers als verrechenbar angesehen
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