eBay-Verträge Schema
7243
  • eBay-Verträge

    • Vertragsschluss

    • Auktionsabbruch

      • § 10 BGB Nr.1 der eBay AGB a.F.: [...] Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots

        durch den Anbieter kommt zwischen dem Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den

        Erwerb des Artikels zustande, es sei denn, der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das

        Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. [...]'. (§ 6 Nr.6 aktuelle Fassung)

      • soweit Anfechtungs-

        recht bestand, § 119 BGB

        • laut § 10 BGB Nr. 7 Ebay-AGB a.F. (vor 2014)

        • auf sofortige Erklärung kommt es nicht an, § 142 BGB

      • (P) Aussschluss des SE

        aus Billigkeitsgrüden

        (§§ 138, 242 BGB )

        nach Auktionsabbruch

        • e.A.: nein

          • Arg.: eBay bietet andere Möglichkeiten Unterwertverkauf zu verhindern

          • Arg.: im Einstellen liegt Angebot, dass nur gem. § 130 I S.2 BGB vor Zugang widerrufen werden kann

          • ? der Verkäufer ist gebunden (kann sich nicht auf Treu und Glauben berufen)

        • OLG Koblenz: § 242 BGB

          beim Porsche für 5,50

          • Arg.: K soll nicht belohnt werden, wenn V schnellstmöglich versucht, Auktion zu beenden

          • Der K handelt rechtsmissbräuchlich, wenn er bei dieser Wertdifferenz Erfüllung verlangt

        • § 138 BGB (-) bei 1 ? für Auto

          mit obj. Wert von ca 5000 ?

          • Arg.: bei Internetauktionen kann nicht allein aufgrund des groben Missverhältnisses

            von Leistung und Gegenleistung auf subj. TBM (verwerfliche Gesinnung) geschlossen werden

          • Arg.: Reiz der Internetauktion mit geringen Gebot ein Schnäppchen zu machen

    • Probleme

      • (P) Anwendbarkeit

        der Ebay AGB

        • wirken grunds. nur im Verhältnis Ebay - Nutzer

        • h.M.: mittel-

          bare Wirkung

          • Verkehrsitte, § 157 BGB : Grundlage für Auslegung

            von WE im Verhältnis Nutzer - Nutzer

        • Neufassung 2014

          • Betrifft User, die sich danach angemeldet haben

        • Link zu den aktuellen AGB

      • (P) unbefugtes Nutzen

        fremder Accounts

      • Mängelrecht

      • Bid Shielding

      • Shill Bidding

        • = Ausreizen des vom tats. Höchstbietenden angegebenen Maximalbetrags

          durch eigene oder durch Komplizen (Shill) abgegebene Scheingebote

        • (str) lässt der unwirksame Vertrag des V

          mit sich selbst bzw. mit dem Shill (§ 117 BGB !)

          zweithöchstes Gebot untergehen?

          • e.A: ja

            • Arg.: § 156 S.2 BGB Var.1 analog

              Normzweck § 156 S. 2 BGB : Teilnehmer einer Versteigerung müssen  unmittelbare Klarheit über Wirksamkeit ihrer eigenen Gebote und der anderen haben, um ihr weiteres Verhalten darauf einstellen zu können.  Trifft nach MM auch auf Ebay zu, da Bieter durch das Überboten werden, davon ausgeht, keine Chance mehr auf den Artikel zu den gewollten Preisvorstellungen zu haben. Er könnte sich daher gehalten fühlen, sich anderweitig einzudecken. Würde die Unwirksamkeit des Übergebots (Shill bidding Gebots) zum 'Wiederaufleben' des Gebots des überbotenen Bieters führen, so würde er die Auktion überraschend gewinnen und sich damit womöglich zwei Kaufverträgen für identische oder funktionsäquivalente Produkte ausgesetzt sehen. 
          • h.M/BGH.: nein

            • Arg.: weder im Gesetz noch in eBay AGB vorgesehen. Situation ist nicht vergleichbar mit § 156 S. 2 BGB bei Auktionen, da herkömmliche Versteigerungen und ebay-Auktionen strukturell anders gegliedert sind. Mithin fehlt es am Zuschlag, der für erforderliche Rechtsklarheit sorge. Für schutzbedürftigen Bieter entstünde regelmäßig kein Nachteil, da sein Kaufvertrag mit dem Anbieter i.d.R. zu einem sehr günstigen Preis zustande kommt. Weiterhin wäre er berechtigt, sich von seinen Geboten durch Anfechtung zu lösen oder SE-Ansprüche wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten geltend zu machen.

eBay-Verträge Schema

Bewerte diese Mindmap:

{{percent}}%
9 / 10 Sternen – 1 Bewertungen
Deine Bewertung: {{hasRated}} / 10

Tags:

#Voraussetzungen # Prüfung # Rechtsfolgen # Anspruch # Schema # Studium # Mindmap # Übersicht # Aufbau # Prüfungsschema # Skript # Kommentar #Jura
Mindmap teilen: eBay-Verträge