- Teilklage
Unterscheidung
offene Teilklage
= man legt offen, dass man noch wei-
tere Teile der Forderung einklagen will
Zulässigkeit der
ersten Teilklage
immer (+)
Arg.: Ausdruck des Dispositionsgrundsatzes
Sonderfall:
offene Schmerzensgeldteilklage
Zulässigk. ausnahmsw. streitig
(P) Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes: Wenn Kl. nur beantragt,
dass angemessenes Scherzensgeldgezahlt wird, dann erwächst Rechtskraft für
alle den Schadensfall prägenden Umstände, inkl. absehbarer zukünftiger Nachschäden
nur Nachforderungsklage bzgl. nicht
vorhersehbarer Verletzungsfolgen
z.B.: BGH Entscheidung,
hier Schulterprothese
BGH: wenn (1) Anspruch individualsierbar,
und (2) Offenlegung ? Teilklage möglich
Arg.: sonst Unbilligkeit, weil gerade bei schweren Verletzungen alle
möglichen Spätfolgen denkbar und sonst nicht mehr einklagbar
Folge(P)
Verjährung
Teilklage würde normalerweise zum Eigentor, da Verjährung weiterläuft (§ 199, 3 ZPO Jahre)
Lösung 2 Anträge: offene Teilklage auf Schmerzensgeld + Feststellungsklage, dass
Beklagter auch zuk. immat. Schäden ersetzen muss (30 Jahre, gem § 197 I ZPO Nr.3)
Wirkung für 2te
Klage: keine
nur Tenor erwächst in Rechtskraft
verdeckte Teilklage
= man legt es nicht offen
Zulässigkeit der
ersten Teilklage
immer (+)
Arg.: Ausdruck des Dispositionsgrundsatzes
Rechtskraft: Nachforder-
ungsklage zulässig
nach (teilw.) Obsiegen?
e.A.: nein,
§ 322 I ZPO (+)
Arg.: Schutz des Beklagten - nur so ist Kl. gezwungen, Absich-
ten offenzulegen, gibt Möglichkeit der neg. Feststellungsklage
BGH: ja
Arg.: Schutz des Klägers - Schaden ev. noch gar nicht absehbar
Arg.: auch bei verdeckter Teilklage kann Kl. Möglichkeit neg. Feststellungsklage erkennen
Arg.: § 308 ZPO ne ultra petita, nicht mehr Rechtskraft als beantragt
Rechtskraft auch wenn
Teilklage abgewiesen
e.A: gleicher Streitgegenstand
für zweite Klage ? Unzulässigkeit
h.M.: auch hier 2te Klage zulässig
kein Gegenteil, andere Höhe
ablehnen ? Umstandsmoment (-), derSchuldnerkonnte nicht davon ausgehen, dass nichts mehr kommt
u.a: konkludenter Verzicht, konkludenter Erlassvertrag
Grundlagen
zu TeilklageSinn: man kann steuern, ob man vor LG kommt (< 5000 ?)
Abwehrmöglichkeit des Beklagten