- Die 4 EU Grundfreiheiten
- Schema:
allg.
Prüfungsschema
Schutzbereich
Keine horizontale Wirkung zwischen Privaten
und auch nicht zu Lasten eines Bürgers.
Ausnahme bei Arbeitnehmerfreizügigkeit, wenn eine
Partei eine dem Staat vergleichbare Machtposition hat.
kein spezielles Sekundärrecht
z.B. VO
unmittelbare Anwendbarkeit
self-executing
Grundfreiheiten (+)
grenzüberschreitender Sachverhalt
Bereichsausnahmen
Art. 45 IV AEUV
Art. 51 I AEUV
Art. 62 AEUV
Eingriff
offene Diskriminierung
Anknüpfung an das unionsrechtlich
verbotene Merkmal (Staatsangehörigkeit)
versteckte Diskriminierung
Anknüpfung an solche Merkmale, die
nicht als solche verboten sind, aber
regelmäßig von EU-Ausländern erfüllt
werden
Beschränkung
Dassonville
Beschränkung und somit ein Eingriff auch bei Maßnahmen vor,
die unterschiedslos wirken, wenn die Handelsregelung geeignet
ist, tatsächlich oder potentiell, unmittelbar oder mittelbar den
innergemeinschaftlichen Handel zu beeinträchtigen.
sehr weit; Einschränkung durch
Keck-Formel
Bei Beschränkungen soll danach nur dann ein Eingriff vorliegen,
wenn die Regelung produktbezogen ist, nicht jedoch dann,
wenn vertriebsbezogenen Handelsregelungen vorliegen.
dt. Reinheitsgebot (+)
Ladenschluss
Bosman-Formel- Massnahmen, die den Arbeitnehmer hindern, abhalten, oder es weniger attraktiv machen das Herkunfysland zu verlassen (und Freizügigkeit wahrzunehmen) sind Beschränkungen und damit Diskriminierungen.Gebhard-Formel
- Massnahmen sind gerechtfertig, wenn diese, (1) nicht diskriminierend sind, (2) zwingend aus Allgemeinwohl entspringen, (3) die Zielerreichung gewaehrleisten, (4) erfoderlich sind.
Rechtfertigung
geschrieben
Art. 36, 45 III, 64 I, 65 I AEUV
ungeschrieben (Gebhard
bzw. Cassis Formel)
Verhältnismäßigkeit
effet utile, Art. 4 III EUV
kein Verstoß gegen Unionsgrundrechte
Warenverkehrsfreiheit
Art. 28, 30 ff.
Schutzbereich
mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen
und Maßnahmen gleicher Wirkung gem. Art. 28
z.B. auch: Strom
z.B. auch: Abfälle
WARE: Darunter fallen alle körperlichen und sonstigen Gegenstände,
die einen Geldwert haben und daher Gegenstand von Handelsgeschäften
sein können.
Eingriff
Zölle
(wenig praxisrelevant)
'Maßnahmen
gleicher Wirkung'
= mittelbare Eingriffe
Dassonville Formel
(sehr weit)
#
Behinderung des innergemeinschaftlichen Handels
unmittelbar oder mittelbar
tatsächlich oder potenziell
Bierfall
(Reinheitsgebot)
vertriebsbezogene
Maßnahmen (Keck Urteil)
nicht erfasst sind
Maßnahmen, die
#
nur Verkaufsmodalitäten regeln
für in- und ausländische Firmen gleich gelten
und diese auch tatsächlich in gleicher Weise betreffen
z.B.: Preis
Abgrenzung zur Produktbe-
zogener Regelung
Abgrenzung zur 'versteckten Diskriminierung'
z.B. Keck: wehrt sich erfolglos gegen Gesetz, das
Wiederverkauf unter Einstandspreis verbietet
Rechtfertigung
Cassis-De-Dijon-Formel
(ungeschr. Rechtfertigung)
zwingendes Erfordernis des Gemeinwohls
z.B.: Gesundheitsgefahr
Kohärenzgebot
Arg.: Nationale Regelung ist nur dann geeignet, ein best. Ziel zu erreichen, wenn sie tatsäch-
lich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen
z.B.: Gesundheitsgefahr
ausrückliche Schranken: Art. 36 AEUV
Anwendungsbereich
sachlicher Anwendungsbereich
unionsrechtlicher Anwendungsbereich
binnenmarkttypisches Merkmal:
grenzüberschreitender Sachverhalt
Abgrenzung zum
reinen Inlandssachverhalt
Personenfreizügigkeit
Niederlassungsfreiheit
Art. 45 ff.
Schutzbereich
#
Arbeitnehmer (Art. 45 I)
Arbeitnehmer ist danach jede Person, die während einer
bestimmten Zeit einem anderen nach dessen Weisung
Leistungen gegen
Vergütung erbringt.
Selbstständige (Art. 49)
Neuer Knoten
Aufnahme und die Ausübung der selbständigen Tätigkeit,
Gründung und Leitung von Unternehmen geschützt sind.
Für beides gilt, dass die Tätigkeiten von gewisser Dauer sein müssen.
Gesellschaften Art. 54 AEUV
Grundsatz der
Inländergleichbehandlung
erfasst nicht unbdedingt Anerkennung von Abschlüssen
Bereichsausnahme: Art. 45 IV
für öffentliche Verwaltung
funktionaler Begiff
(nicht organsationsR.)
hoheitl. Tätigkeit = Kernbereich
besondere Vertraulichkeit
z.B. auch NotareArt. 51 AEUV
Eingriff
Art. 45 II AEUV
Rechtfertigung
öffentliche Ordnung, Sicherheit, Gesundheit (gem. Art. 52) = ordre public Vorehalt
- Öffentliche Ordnung: hoheitlich festgelegte Grundregeln, die wesentliche Interessen des Staates berühren. Es müssen hinreichend schwere Gefährdungen der gesellschaftlichen Grundinteressen bestehen.
Art. 52 AEUV
Nur bei der Warenfreiheit cassis Forme, sonst Gebhard
Diensleistungsfreiheit
Art.56 ff.
gem. Art. 62 Verweis auf Niederlassungsfreiheit
z.B.: Internetangebote wie Sportwetten
erfasst sind auch 'Korrespondenzdienstleitungen', bei
denen sich nur Dienstleistung zwischen Grenzen bewegt
SB
Dienstleistungen sind alle Leistungen, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden.
Aus Art. 57 AEUV ergibt sich, dass dies gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche
und freiberufliche Tätigkeiten sein können.
Neuer Knoten
- Neuer Knoten
Art. 57 AEUV
Subsidiarität
Bereichsausnahmen
Art. 62, 51 AEUV
Kapital - /
Zahlungesetzliche Schuldverhältnisseerkehr
Art. 63 ff.
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