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- Rechtsfolgen der Zahlung bei Grundschuld
- isolierte Grundschuld
- Zahlung auf Grundschuld
- durch Eigentümer
- Erwerb einer Eigentümergrundschuld, die nach Maßgabe von §§ 1178, 1192 BGB erlischt
- durch ablösungsberechtigten Dritten
- Dritter erwirbt GS gem. §§ 268 III BGB 1, 1150, 1192
- durch nichtablösungsberechtigten Dritten
- Eigentümer erwirbt GS als EGS
- Sicherungsgrundschuld
- Zahlung durch Eigentümer, der zugleich pers. Schuldner ist
- Zahlung auf Grundschuld
- Erwerb der GS als EGS
- e.A.: § 1143 BGB analog
- a.A.: §§ 1168, 1170 BGB analog
- a.A.: § 1163 I BGB 2 analog
- Erlöschen der Forderung
- e.A.: weil sowohl auf GS als auch auf Forderung geleistet wurde
- Zahlung auf Forderung
- Erlöschen der Forderung gem. § 362 BGB
- Grundschuld bleibt Fremd-GS
- Rückübertragungsanspruch aus dem Sicherungesetzliche Schuldverhältnisseertrag
- Beispiel§§ 1192, 1154 BGB Übertragung
- Beispiel§§ 1192, 1168 V BGB erzicht
- Beispiel§§ 875, 1192 BGB , 1183 Aufhebung
- Zahlung durch Eigentümer, der nicht pers. Schuldner ist
- Zahlung auf GS
- Erwerb der GS als EGS
- Forderung erlischt nicht
- e.A.: Forderung geht gem. § 1143 BGB analog auf Eigentümer über
- a.A.: Eigentümer hat Anspruch auf Abtretung der Forderung aus dem SV
- Zahlung auf Forderung
- GS bleibt Fremdgrundschuld
- Rückübertragungsanspruch aus dem Sicherungesetzliche Schuldverhältnisseertrag
- Forderung erlischt
- Zahlung durch pers. Schuldner, der nicht E ist
- Zahlung auf GS
- nicht als eigene Leistung möglich
- Zahlung auf Forderung
- Forderung erlischt
- GS bleibt Fremd-GS
- Rückübertragungsanspruch aus dem Sicherungesetzliche Schuldverhältnisseertrag
- je nach Sicherungesetzliche Schuldverhältnisseertrag steht Anspruch dem Schuldner oder dem Eigentümer zu
- Zahlung durch Dritte
- ablösungsberechtigter Dritter
- Zahlung auf GS
- Erwerb der GS gem. §§ 1192, 1150 BGB , 268 III
- Forderung erlischt nicht
- Zahlung auf Forderung
- Erwerb der Forderung gem. § 268 III BGB 1
- Kein automatischer Erwerb der GS, da § 401 BGB nicht anwendbar ist
- Rückübertragungsanspruch aus dem Sicherungesetzliche Schuldverhältnisseertrag
- nichtablösungsberechtigter Dritter
- Zahlung auf GS
- GS wird EGS
- Forderung erlischt nicht
- Zahlung auf Forderung
- Forderung erlischt
- GS bleibt FGS
- Rückübertragungsanspruch aus SV
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