845
- Vollstreckung, Zwangsmaßnahmen
- Schema: Rechtmäßigkeit
- RGL
- § 14 VwVG im gestr. Verfahren
- Abgrenzung: hier ist GrundVA (+)
- Beispiel
- § 7 SOG bei unmittelbarer Ausführung
- GrundVA (-)
- formelle RMK
- Zuständigkeit
- = Behörde, die GrundVA erlassen hat (§7 I BundesVwVG)
- lex specialis
- Verfahren
- Hinweis, § 18 II Hinweis, § 18 II und Verstreichen v. Frist und Verstreichen v. Frist
- kann gem. § 27 VwVG bei Eilbedürftigkeit entfallen
- Beispielweil bereits vorher eine Owi und damit Störung der öffentl. Sicherheit vorlag
- nur bei unmittelbarer Ausführung: mündlich, konkludent
- BeispielZeigen der Waffe
- kann gem. § 22 I kann gem. § 22 I 2 SOG bei Eilbedürftigkeit entfallen 2 SOG bei Eilbedürftigkeit entfallen
- Festsetzung
- nur bei Zwangsgeld, gem. § 20 VwVG
- Anhörung
- materielle RMK
- allg. Vollstreckungesetzliche Schuldverhältnisseoraussetzungen
- 3 wirksame und vollziehbare (80 I, II) VAe (HDU - Verfügung)
- § 14 § 14 Festsetzung Festsetzung
- § 6 Grund-VA
- § 13 § 13 Androhung Androhung
- RMittel nach § 18 RMittel nach § 18, Ausl. Kl-Häufung, wenn RW beanstandet , Ausl. Kl-Häufung, wenn RW beanstandet
- Problematik des rechtswidrigen GrundVA ansprechen
- spezielle Vollstreckungesetzliche Schuldverhältnisseoraussetzungen
- 11 VwVG = Auswahl des richtigen Zwangsmittel
- ermessensfehlerfrei Anwendung (§ 15 ermessensfehlerfrei Anwendung (§ 15) )
- unm. Zwang = ultima ratio
- Beispielinsb. körperliche Unversehrtheit, Art. 2 II
- keine Einwendungen gegen Titel
- 767 ZPO alg, 19 IV GG
- Schema: allg. Vollstreckungesetzliche Schuldverhältnisseoraussetzungen
- auf Handlung, Duldung, Unterlassen
- Beispielz.B. (-) Ich entziehe Ihnen die Gaststättenerlaubnis. Für den Fall der Fortsetzung des Betriebs ...
- nicht: feststellende, rechtsgestaltende
- Beispiel
- dort: neuer VA: 'unterlassen Sie die Tätigkeit XY' nötig
- § 6 VwVG: formelle Vollstreckbarkeit
- Grundverfügung unanfechtbar
- Widerspruchsfrist (§§ 70I, 74I VwGO) verstrichen
- idR 1 Jahr nach 58 II, weil im Polizeirecht selten Belehrung
- oder: rechtskräftiges klageabweisendes Urteil
- keine aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes
- § 80 I,II Nr. 1-4 VwGO
- 'sofortiger Vollzug' angeordnet
- separate Verfügung / Urteil
- von Widerspruch und Klageerhebung, § 80 I von Widerspruch und Klageerhebung, § 80 I
- Wirksamkeit der Grundverfügung
- Rechmäßigkeit des (ggf. hypothetischen) GrundVA
- BVerfG.: kein Rechtmäßigkeitszusammenhang
- Arg.: rechtswidriger VA der nicht nichtig ist, ist wirksam (§ 43 II VwVfG)
- Arg.: Effektivität der Gefahrenabwehr
- Arg.: § 75 II HmbVwVG normiert nur, dass man auch zus. dagegen klagen kann (§ 44 VwGO)
- a.A.: RMK ist erforderlich
- Arg.: bei § 7, wo es noch schneller gehen muss, ist auch hypothetischer GrundVA zu prüfen
- Klausurtaktik
- nicht zu diskutieren, wenn Bestandskraft eigetreten (§ 18 I nicht zu diskutieren, wenn Bestandskraft eigetreten (§ 18 I a.) a.)
- inzidente Prüfung: wenn eh rechtmäßig, kann Streit offen bleiben
- bei unm. Ausführung (§ 7): Prüfung d. hypothetischen Grundverfügung
- ganz h.M.
- Arg.: sonst gäbe es keinerlei Kriterien für RMK d. Sofortvollzugs
- ebenso 6 II VwVG Sofortvollzug
- Schema: aber 'notwendig', d.h. subs zu gestrecktem Verfahren
- insb. Unmöglichkeit
- Hamburger Kessel
- Fehlen von Vollstr.-Hindernissen
- Definition= privatrechtliche Verträge, insb. fremdes Eigentum, berechtiger Besitz
- BeispielAbrissverfügung gegen Eigentümer kann wegen Mietvertrag nicht vollstreckt werden
- Definitionungeschriebene Vollstreckungesetzliche Schuldverhältnisserss
- Nichtvorliegen führt aber nicht zu Rechtswidrigkeit
- kann noch angeodnet werden
- Sonderfall: Androhung wird rechtswidrig
- Grundlagen zu Vollstreckung, Zwangsmaßnahmen
- 'Selbsttitulierung der Verwaltung'
- Durchbrechung des Grundsatzes, dass nur Aufgrund von Urteilen vollstreckt wird
- Zwangsmittel (§ 14 ff. VwVG)
- #
- Zwangsgeld und Zwangshaft
- unvertretbare Handlungen
- Ersatzvornahme
- vertretbare Handlungen
- unmittelb. Zwang gem. § 17 ff. unmittelb. Zwang gem. § 17 ff. SOG SOG
- Definitionunmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt und durch Waffen
- vertretbare und unvertretbare Handlungen
- BeispielWasserwerfer, Schusswaffen, Stockschlag
- Abgrenzung zu Ersatzvornahme
- Ersatzvornahme: Zwangseinwirkung gleich pfl. Handlung, hier ist sie ungleich
- Beispielz.B. Türeintreten: ≠ gefordertes Türöffnen, ergo unm. Zwang (+)
- wichtig für
- Verhältnismäßigkeit: unmittelb. Zwang ist ultima ratio! (§ 15I HambVwVG)
- Sonder(P): § 22 Sonder(P): § 22 SOG bloße Androhung SOG bloße Androhung
- nur rechtmäßig, wenn tats. Zwang rechtmäßig wäre
- unmittelbare Ausführung
- (P) welches Zwangsmittel
- h.M.: § 7 ist Zwangsmittel eigener Art
Bewerte diese Mindmap:
Deine Bewertung: {{hasRated}} / 10