- Relation, Gutachten (ZPO Klausur)
Prozessstation
Zivilrechtsweg
Zuständigkeit des LG folgt aus §§ 23 Nr.1 (Nr. 2 bei Wohnungsmiete), 71 I GVGZuständigkeit- sachliche Zuständigkeit
- örtliche Zuständigkeit
ParteifähigkeitProzessfähigkeitProzessführungsbefugnisPostulationsfähigkeitordnungsgemäße Klageerhebungkeine anderweitige Rechtshängigkeitkeine entgegenstehende Rechtskraftbzgl. Details auf
Akte verweisen
§ 313 Abs. 2 S. 2 ZPO
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Urkunden
Berechungen
Ergebnis der Beweisaufnahme
Kurzvorschlag
z.B.: Ich schlage vor, der Klage im Bezug auf XY (teilweise | im Wesent-
lichen statt zu geben und im Übrigen als unbegründet abzuweisen
Klägerstation
Prüfung: Schlüssigkeit
Substanziierung
z.B.:
einfaches Bestreiten obw. ausnw. qual. Bestreiten nötig
Bestreiten mit Nichtwissen, obwohl die Vrss. des § 138 IV ZPO (-)
widersprüchliches Vorbringen
Verstoß gg. Wahrheitspflicht, § 138 I ZPO
verspätetes Vorbringen, § 296 ZPO
aber ggf. Hinweis § 139 ZPO
am Ende:
Zusammenfassung
Der Vortrag des Klägers ist schlüssig aus X, Y und Z
nicht vergessen: auch Nebenansprüche
Beklagtenstation
Prüfung: Erheblichkeit
'Wenn (str. Tatsachache), könnten die schlüssig dargelegten Ansprüche entfallen.'
wenn zu Einrede erst hier
vorgetragen: zwingend Replik
Tenorierung
'Ich schlage folgenden Tenor vor:'
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Hauptbeweis
Gegenbeweis
muss nicht angetreten werden, wenn (1) schon (-)
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Beweis-
bedürftigkeit
- nur entscheidungserhebliche und streitige Tatsachen
- Bei Beweisvereitelung:
streitige Tatsachen werden evtl. als feststehend behandelt.
Beweis-
würdigung
positiv ergiebig
negativ ergiebig
unergiebig
Beweislast
Mangel geht zulasten des Beweispflichtigen
non liquet geht zulasten des Beweispflichtigen
z.B.: Hauptbeweis gegelückt, aber Gegenbeweis auch
Beweislastumkehr
'Da die rechtserheblichen Behauptungen voneinander abweichen, ist zu prüfen, welche Behauptung festegestellt werden kann.'
'Ist bewiesen, dass ... ?'
Fraglich ist, ob das Beweismaß des § 286 ZPO erreicht ist, nachdem vernünftigen Zweifeln schweigen geboten ist, ohne sie völlig auszuschließen
Wiederholung der Zeugenaussagen nur im Nebensatz: 'Die Beweisfrage könnte durch die Aussage des Zeugen X, (..), geklärt sein'
Replikstation
nur, wenn ohne Beklagten-
vortrag nicht verständlich
Einreden des Beklagten
Daten
Primär- ujnd Hilsaufrechnung
Werklohnfordernungen
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