Relation, Gutachten (ZPO Klausur) Schema
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  • Relation, Gutachten (ZPO Klausur)

    • Prozessstation

      • Zivilrechtsweg

      • Zuständigkeit des LG folgt aus §§ 23 Nr.1 (Nr. 2 bei Wohnungsmiete), 71 I GVG

      • Zuständigkeit

        • sachliche Zuständigkeit

        • örtliche Zuständigkeit

      • Parteifähigkeit

      • Prozessfähigkeit

      • Prozessführungsbefugnis

      • Postulationsfähigkeit

      • ordnungsgemäße Klageerhebung

      • keine anderweitige Rechtshängigkeit

      • keine entgegenstehende Rechtskraft

      • bzgl. Details auf

        Akte verweisen

        • § 313 Abs. 2 S. 2 ZPO

        • #

          • Urkunden

          • Berechungen

          • Ergebnis der Beweisaufnahme

    • Kurzvorschlag

      • z.B.: Ich schlage vor, der Klage im Bezug auf XY (teilweise | im Wesent-

        lichen statt zu geben und im Übrigen als unbegründet abzuweisen

    • Klägerstation

    • Beklagtenstation

      • Prüfung: Erheblichkeit

      • 'Wenn (str. Tatsachache), könnten die schlüssig dargelegten Ansprüche entfallen.'

      • wenn zu Einrede erst hier

        vorgetragen: zwingend Replik

    • Tenorierung

      • #

        • Hauptbeweis

        • Gegenbeweis

          • muss nicht angetreten werden, wenn (1) schon (-)

      • #

        1. Beweis-

          bedürftigkeit

          • nur entscheidungserhebliche und streitige Tatsachen 
          • Nicht:
            - offenkundige Tatsachen, § 291 ZPO
            - gesetzliche Vermutung, § 292 ZPO
            - Tatsachen, die zur Überzeugung des Gerichts bereits feststehen. 
          • Bei Beweisvereitelung:
            streitige Tatsachen werden evtl. als feststehend behandelt.
        2. Beweis-

          würdigung

          • positiv ergiebig

          • negativ ergiebig

          • unergiebig

        3. Beweislast

          • Mangel geht zulasten des Beweispflichtigen

          • non liquet geht zulasten des Beweispflichtigen

            • z.B.: Hauptbeweis gegelückt, aber Gegenbeweis auch

          • Beweislastumkehr

            § 292 ZPO

      • 'Da die rechtserheblichen Behauptungen voneinander abweichen, ist zu prüfen, welche Behauptung festegestellt werden kann.'

      • 'Ist bewiesen, dass ... ?'

      • Fraglich ist, ob das Beweismaß des § 286 ZPO erreicht ist, nachdem vernünftigen Zweifeln schweigen geboten ist, ohne sie völlig auszuschließen

      • Wiederholung der Zeugenaussagen nur im Nebensatz: 'Die Beweisfrage könnte durch die Aussage des Zeugen X, (..), geklärt sein'

    • Replikstation

      • nur, wenn ohne Beklagten-

        vortrag nicht verständlich

        • Einreden des Beklagten

          • Daten

        • Primär- ujnd Hilsaufrechnung

        • Werklohnfordernungen

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