- Prozessuale Tat §§ 155, 264 StPO
Definition
geschichtlicher Vorgang, der nach
Lebensauffassung eine Einheit bildet
zeitliche Verknüpfung
innerer Beziehungs- und Bedingungszusammenhang
z.B.: Täter hat über längere Zeit Drogen bei sich. Währenddessen begeht er einen Raub, bei dem er
auch die Drogen dabei hatte. Strafbefehl ergeht wg. BTMG, auch für Zeitraum des Raubes. Strafklageverbrauch (-)
kein Beziehungszusammenhang!
außer unnatürliche Aufspaltung einheitlichen
Vorgangs, z.B. Unfallflucht nach Unfall
außer Billigkeitserwägungen
Umgrenzungsfunktion
der Anklage gegen
Angeschuldigten
Rechtshängigkeit
nach Akkusationsprinzip (§§ 155 I StPO , 264 I)
Verurteilung auf proz. Taten beschränkt
ausschlaggebend ist der konkrete, nicht der abstr. Anklagesatz
Abweichung
von Anklage
nach §§ 155 II StPO , 264 II rechtliche
Würdigung innerhalb dieser Taten
Änderung im EB, § 207 II StPO
bzw. unter Hinweis, § 265 StPO
innerhalb der selben prozessualen Tat
§ 154a StPO , Beschränkung
Prozessidentität bei Teileinstellung abgrenzen
Berücksichtigung weiterer prozessualer Taten
(= tatsächliche Abweichung von Anklage): unzulässig
Ausnahme: Nachtragsanklage, § 266 StPO -
nur mit Zustimmung des Angeklagten
evtl. Verbindung/ Trennung nach § 2 f.
entgegenstehende RH ab EB, § 203, 207 StPO
SB: § 408 III StPO 1
Rechtskraft und
Strafklageverbrauch
entgegenstehende RKraft nach Art. 103 III GG
(ne bis in idem) gegen erneute Anklage
= Strafklageverbrauch
personelle
Grenze
Bruder nutzt Ausweis seines toten Zwillings, bekommt dessen Strafbefehl in Wohnung
BGH: es kommt auf Person an, die in HVH vor Gericht stand
rechtskräftige
Sachurteile und
Einstellungen
bei Strafbefehlen: Wiederaufnahme bei Verbrechen nach § 373a mgl.
bei Owis: § 84 II StPO OwiG - Sachentscheidung v. Gericht → Strafklageverbrauch
nicht bei Prozessurteil
Opportunitäts-
entscheidungen
(sreitig)
Verfolgung erneut möglich,
außer bei Verbrechen,
vgl. § 153a I 5
Bestandsvertrauen durch Richter
sonst Widerspruch zu § 153 II StPO 3-4
§§ 153a I S.5 StPO , 211 beschränkter Strafklageverbrauch
§§ 154, 154a StPO : Wiedereinbeziehung nach jew. Abs. 3 möglich
reine Prozessurteile
§§ 260 III StPO oder 153 I, 205
disziplinarische Maßnahmen
§§ 153b, 206a StPO
Grund: Kognitionspflicht d Ger (Aburteilungspflicht)