9603
- Antragsdelikte
- Behandlung in der Praxis
- Definitionbesonderes öffentliches Interesse (nach RistBV) liegt vor, wenn einer der folgenden Punkte vorliegt
- DefinitionTäter einschlägig vorbestraft ist
- DefinitionTäter roh oder besonders leichtfertig gehandelt hat
- Definitiondurch die Tat eine erhebliche Verletzung verursacht wurde
- DefinitionOpfer wg. seiner pers. Beziehung zum Täter nicht zugemutet werden kann, Strafantrag zu stellen
- DefinitionFrist: 3 Monate (§ 77b StGB)
- erst ab Kenntnis
- relative Antragsdelikte
- #
- einfache Körperverletzung (gem. § 230 StGB)
- fahrlässige Körperverletzung (gem. § 230 StGB)
- Diebstahl / Unterschlagung geringwertiger Sachen (gem. § 248a StGB)
- Betrug wegen geringer Beträge (gem. § 263 IV StGB)
- Untreue wegen geringer Beträge (gem. § 266 II StGB)
- Sachbeschädigung (§ 303c StGB)
- Verfolgung nur auf Antrag / besonderes öffentliches Interesse
- absolute Antragsdelikte
- #
- Pfandkehr (gem. § 289 III StGB)
- Haus- und Familiendiebstahl (§ 247 StGB)
- Beleidigung (gem. § 194 StGB)
- Hausfriedensbruch (gem. § 123 II StGB)
- Verfolgung nur auf Antrag
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