- Urteilsklausur (ZPO Klausur)
Rubrum
Aktenzeichen
Gericht
z.B.: Landgericht Hamburg
Im Namen des Volkes
Bezeichnung der Entscheidung
(End)Urteil
die volle Bezeichnung ist nur bei Kombination nötig
Versäumnisurteil
Anerkenntnisurteil
Teilurteil
In dem Rechtsstreit
Parteien, gesetzliche Vertreter, Streithelfer,
Prozessbevollmächtigte
mit Anschrift
bei mehreren Klägern
oder Beklagten
- Kläger zu 1, 2 usw. -
- Beklagter zu 1, 2 usw. -
bei Gesellschaften:
Vertretung sauber klären
Streithelfer
als 'Streithelfer: ....' unter die jeweilige Hauptpartei.
keine bloßen Streitverkündeten (ohne Beitritt)
hat ...
durch ...
auf/im/nach ...
Spruchkörper und
erkennender Richter
das Landgericht Braunschweig
durch den Richter am Landgericht Schmidt als Einzelrichter
Angabe des letzten Tages
der mündlichen Verhandlung
Verfahren mit mdl. Verhandlung: Datum des Schlusses der mündlichen Verhandlung - § 313 I Nr. 3 ZPO
auf die mündliche Verhandlung vom 01.01.2015.
bei Entscheidung im schriftl. Verfahren ersetzt durch Schriftsatzfrist - § 128 II ZPO
im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzfrist bis zum 01.01.2015.
bei Entscheidung nach Aktenlage ersetzt durch versäumten Termin - §§ 251a, 331a ZPO
nach Lage der Akten am 01.01.2015.
Nicht: Tag der Verkündung!
Tenor
#
Hauptsacheentscheidung
ggf. Zulassung eines Rechtsmittels, §§ 511 IV, 511 II Nr. 2 ZPO
beachte
Teilerfolg
Vollständigkeit
'Im Übrigen wird die Klage abgewiesen'
insb. auch bei mehreren Parteien
Klausurfallen (daran denken):
teilweises Unterliegen
Verurteilung nur Zug- um Zug
Fristen (+ 1 Tag)
aber ggf. Auslegen!
Teilschuldner statt Gesamtschuldner
künftige statt sofortiger Leistung
Widerklage
'Auf die Klage wird der Beklagte verurteilt, ...
Auf die Widerklage wird der Kl. verurteilt...'
separater Satz nach der Hauptsacheentscheidung!Zinsen
Klausurfallen
5% statt 5 Prozentpunkte
1 Tag nach Eintritt des
Verzugs (§ 187 I BGB analog)
wenn in Antrag: 'ab Rechtshängigkeit'
Auslegen ? § 91 ZPO Klausur
wenn in Antrag: '01.02.'
Kostenentscheidung nach § 92 ZPO Klausur
fehlende Schlüssigkeit von Zinsen als Verzugsschaden
Vortrag 'ich führe mein Konto im Minus' reicht nicht
Deckelung vergessen
wenn zu hoher Zinssatz beantragt
Steigen des Basiszinssatzes
höchstens aber 10%
§ 308 I ZPO Klausur - ne ultra petita '...., höchstens aber XX%'
Teilabweisweisung vergessen
- 'Im Übrigen wird die Klage abgewiesen'
aus
Prozesszinsen nach §§ 291, 288 I S.2 BGB
Verzugszinsen nach §§ 286 (I oder II), 288 I BGB
Entscheidungsgründe
Stil
eigene Meinung: Das Gericht ist nach umfangreicher Beweisaufnahme ...
Beweise
XY ist passiert. Davon muss das Gericht ausgehen, weil dem insow. beweispflichtigen Kläger nicht der Beweis gelungen ist ...
#
erst: rechtliche Würdigung
dann: tats. Würdigung
... Diesen Anforderungen hat der Kl Genüge getan, indem er ...
keine
Zweifel
Formulierungen
nicht verwenden:
so dass
zwar ..., aber
verdeckter Gutachtenstil
Schlussfloskeln
Die Klage is folglich (oder nach alledem) begründet.
- kein Nachklapp
Urteil muss auf Gesagtem beruhen- In diesem Fall 'beruht' das Urteil nicht auf Zweifeln
Nebenforderungen
Ein Hinweis nach § 139 II ZPO Klausur war hier entbehrlich