Revision, §§ 542 ff. ZPO Schema
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  • Revision, §§ 542 ff. ZPO

    • Schema § 542: Prüfung

      1. Zulassung der Revision

        • durch

          • durch Berufungsgericht
          • durch Revisionsgericht auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung
        • wenn

          • grundsätzliche Bedeutung
            • Definition
              grds. Bedeutung liegt vor, wenn eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Frage zu entscheiden ist. Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage dann, wenn sie vom BGH bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist oder wenn in der Lit. untersch. Meinungen dazu vertreten werden.
          • Notwendigkeit zur Fortbildung d. Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
      2. Gründe

        • Verfahrensrüge

          1. absolute Revisionsgründe, § 547 ZPO
          2. relative Revisionsgründe
            • Beispiel
              Missachtung seiner Hinweispflicht nach § 139 ZPO durch das Gericht
        • Sachrüge

      3. Frist: 1 Monat (§ 548 ZPO)

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