Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Anwaltsklausur Zivilrecht) Schema
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  • Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Anwaltsklausur Zivilrecht)

      1. Mandant rechtzeitig vorlegt

        • Station entfällt

      2. verspätete Reaktion im schr.

        Verfahren aber noch kein VU

        1. 2 Wochen zur Anzeige der

          Verteidigungsbereitschaft, § 276 S.1 ZPO

        2. + weitere 2 Wochen zur

          Klageerwiderung (§ 276 S.2 ZPO )

            • Klausurtaktik: Präklusion kann nicht (+) sein

            • Gründe

              1. Widerklage geplant (Verweis s.u.)

              2. wir tragen eh nur Rechtsansichten vor

                • nur Tatsachenvortrag (? Beweisaufnahme) kann verzögern

              3. § 277 II ZPO Hinweis fehlt

          • aber niemals VU

      3. verspätete Reaktion bei

        frühem ersten Termin

        • es droht kein VU, nur bei schr. Verfahren, § 331 III ZPO (hinschreiben)

        • keine Wiedereinsetzung, da keine Notfrist

        • Präklusion droht aber

          • Gründe s.o.

      4. Geheimtipp: § 321a ZPO

        Anhörungsrüge

        • z.B.: Gericht hat sich verrechnet und eig. statthaften Einspruch abgewiesen, Berufungssumme nicht erreicht

        • Anträge

          1. Der Prozess vor dem ... wird fortgesetzt

          2. Das und Urteil und VU ... aufgehoben u.d. Kl. abgewiesen

          3. Die ZVS aus Urteil und VU (§ 707 ZPO) wird ohne Sicherheitsleistung, hilfsweise gegen Sicherheitsleistung vorl. eingestellt

      5. es existiert schon Titel

        gegen Mandanten (VU)

    • Zulässigkeits-

      station

    • Kläger-

      station

    • Klageerwiderung

      = praktische Leistung

      • [Rechtsanwalt]     .                                                    .[DATUM]

              .                                                                      .- ENTWURF

        -

        [Gericht]

                                            Klageerwiderung (und Widerklage)

                                                In der Sache

                                    Müller ./. Pennuscheck

                                            [Aktenzeichen]

        zeige ich an, dass ich den Beklagten

        vertrete. Er wird sich gegen die Klage verteidigen.

        Ich werde Namens und in Vollmacht des Beklagten beantragen

              die Klage abzuweisen.

        Einer Übertragung auf den Einzelrichter stehen keine Bedenken

        entgegen.

        Begründung:

        SV

        Zu der XY Forderung ist in tatsächlicher Hinsicht Folgendes Vor-

        zutragen:

        ...

            Gegenbeweis: (<- kenntlich machen, dass Kl. Beweislast trägt)

        (Ich erhebe außerdem die

                                                    Widerklage

        gegen den Kläger und beantrage ... )

        [Unterschrift

    • Beweisprognose-

      station

    • Beklagten-

      station

      • rechtliche Einwendungen sind fast

        immer schon in Kl.Station geprüft

      • daher hier haupts. tats. Einwendungen

      • eigene

        Ansprüche

        • insb. vorgerichtl.

          Kostenschaden

          • nur aus CIC, idR (-)

        • nichts zu Aufrechnung usw. sagen

      • bei Einspruch / VU Konstellationen immer auf

        idR mangelnde Präklusion § 296 ZPO hinweisen

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