- Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Anwaltsklausur Zivilrecht)
Mandant rechtzeitig vorlegt
Station entfällt
verspätete Reaktion im schr.
Verfahren aber noch kein VU
2 Wochen zur Anzeige der
Verteidigungsbereitschaft, § 276 S.1 ZPO
= Folge VU?
aber niemals § 296 ZPO
Arg.: gilt nur für § 276 S.2 ZPO (HINSCHREIBEN in dieser Konstellation)
unschädlich,
solange kein VU
? sofort Anrufen bei Geschäftsstelle
wenn kein Ergebnis: hilfsweise Wiedereinsetzung, Notfrist!
§ 331 III S.1 ZPO am Ende: solange nicht VU unterschrieben bei Geschäftsstelle liegt, kann
VU noch durch Zustellung bei Geschäftsstelle verhindert werden ? per Fax schicken!!
+ weitere 2 Wochen zur
Klageerwiderung (§ 276 S.2 ZPO )
Klausurtaktik: Präklusion kann nicht (+) sein
Gründe
Widerklage geplant (Verweis s.u.)
wir tragen eh nur Rechtsansichten vor
nur Tatsachenvortrag (? Beweisaufnahme) kann verzögern
§ 277 II ZPO Hinweis fehlt
aber niemals VU
verspätete Reaktion bei
frühem ersten Termin
es droht kein VU, nur bei schr. Verfahren, § 331 III ZPO (hinschreiben)
keine Wiedereinsetzung, da keine Notfrist
Präklusion droht aber
Gründe s.o.
Geheimtipp: § 321a ZPO
Anhörungsrüge
z.B.: Gericht hat sich verrechnet und eig. statthaften Einspruch abgewiesen, Berufungssumme nicht erreicht
Anträge
Der Prozess vor dem ... wird fortgesetzt
Das und Urteil und VU ... aufgehoben u.d. Kl. abgewiesen
Die ZVS aus Urteil und VU (§ 707 ZPO) wird ohne Sicherheitsleistung, hilfsweise gegen Sicherheitsleistung vorl. eingestellt
es existiert schon Titel
gegen Mandanten (VU)
später an § 719 ZPO denken!
... ohne Sicherheitsleistung, hilfsweise gegen Sicherheitsleistung ...
§ 342 ZPO abschreiben ? Zurückversetzung
Anträge für Einspruchstermin ankündigen
in dem Rechtsstreit
.
Kläger ./. Beklager .
zeige ich meine Vertretung des Beklagten an. Ordnungs-
gemäße Vollmacht wird versichert.
.
Ich lege
Einspruch
.
ein und werde im Einspruchstermin beantragen,
.
das VU vom 01.01.2015 aufzuheben und die Klage
abzweisen
.
vorab beantrage ich gem. §§ 719 I S.1, 707 ZPO
die Zwangesetzliche Schuldverhältnisseollstreckung aus dem VU vom 01.01.2015
einstweilig ohne Sicherheitsleistung, hilfsweise gegen
Sicherheitsleistung einzustellen
.
Begründung:
....
Zulässigkeits-
station
OS: Es ist zu prüfen, ob mit Erfolgsaussichten Rügen bzgl.
der Zulässigkeit der Klage erhoben werden können
Anwaltssicht!
ob sie dann auch tats. erhoben werden ist Frage der Zmk
Kläger-
station
OS: Die Schlüssigkeit des Klägervortrags wäre nur gegeben,
wenn dessen Sachvortrag seinen Klageantrag rechtfertigt
ggf. auf Ansprüche eingehen, die
der Kl. vergessen hat einzuklagen
wie könnte
reagiert werden
Zustimmung verweigern
Klageerwiderung
= praktische Leistung
[Rechtsanwalt] . .[DATUM]
. .- ENTWURF
-
[Gericht]
Klageerwiderung (und Widerklage)
In der Sache
Müller ./. Pennuscheck
[Aktenzeichen]
zeige ich an, dass ich den Beklagten
vertrete. Er wird sich gegen die Klage verteidigen.
Ich werde Namens und in Vollmacht des Beklagten beantragen
die Klage abzuweisen.
Einer Übertragung auf den Einzelrichter stehen keine Bedenken
entgegen.
Begründung:
SV
Zu der XY Forderung ist in tatsächlicher Hinsicht Folgendes Vor-
zutragen:
...
Gegenbeweis: (<- kenntlich machen, dass Kl. Beweislast trägt)
(Ich erhebe außerdem die
Widerklage
gegen den Kläger und beantrage ... )
[Unterschrift
Beweisprognose-
station
#
Hat Kläger für seine Tatsachen
ausr. Beweis angeboten?
z.B.: Mandant gibt Echtheit seiner Unterschrift zu ? § 440 II ZPO
entfällt, wenn Sachvh. insoweit unstreitig
wenn (-)
soll bestritten werden?
auch, wenn Mandant sich nicht sicher ist, § 138 ZPO betrifft nur besseres Wissen
Gegenbeweis möglich?
ausdr. Rüge in Schriftsatz!
wenn (+)
soll bestritten werden?
Gegenbeweis möglich?
ggf. Beweisprognose
Anscheins-
beweise
Typizität bestreiten
andere Möglichkeit
beweisen
z.B.: Der Funkenproduzent in dessen Nähe Schuppen abbrennt muss Kinder finden,
die mit Feuer hantiert haben (auch wenn sie sicher nichts falsch gemacht haben)
Gegenbeweis
Zwischenergebnis
Beklagten-
station
rechtliche Einwendungen sind fast
immer schon in Kl.Station geprüft
daher hier haupts. tats. Einwendungen
eigene
Ansprüche
insb. vorgerichtl.
Kostenschaden
nur aus CIC, idR (-)
nichts zu Aufrechnung usw. sagen
bei Einspruch / VU Konstellationen immer auf
idR mangelnde Präklusion § 296 ZPO hinweisen
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