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Karteikarten - Rechtssoziologie
Frage 14 von 20
Was versteht Max Weber unter einem „Rechtsstab"?
Man bezeichnet damit alle diejenigen, die das Recht verwalten, wie Richter und Staatsanwälte, Polizisten und Gerichtsvollzieher, aber auch Sanktionsinstanzen in Verbänden


