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Karteikarten - Strafrecht: sonstige Delikte

Themengebiet: Beleidigung, §§ 185 ff.

Frage 4 von 7

Sind Personengemeinschaften taugliche Tatobjekte iSd §§ 185 ff.?

  • Personengesamtheiten
    • m.M: nur die in § 194 III StGB , IV genannten
      • Umkehrschluss
      • MG der Personengesamheiten ausreichend über die Grundsätze der Kollektivbeleidigung geschützt
    • h.M: (+)
      • Arg.: Andernfalls würde die Regelung, wer zur Stellung des Strafantrages berechtigt ist keinen Sinn machen
      • Rechtsgedanke wird auch auf andere Personengesamtheiten übertragen, falls
        1. anerkannte soziale Funktion
        2. Möglichkeit zur einheitlichen Willensbildung