10388
- Abfindungsanspruch
- AGL: § 1a KSchG
- Antrag § 9 KSchG
- bei Unzumutbarkeit der Fortsetzung nach rw. Kündigung
- (P) Klagerücknahme möglich? - ist zum Schutz des AN beidseitiges Einverständnis notwendig?
- e.A: mgl
- In der Erhebung der KschKL liegt die antizipierte Annahme des AN zu der Rücknahmeerklärung des AG
- h.M.: (-)
- AN hat nicht das Interesse von vornherein zu binden
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