sofortige Beschwerde §§ 793, 567 ZPO Schema
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  • sofortige Beschwerde §§ 793, 567 ZPO

    • Zulässigkeit

      1. Statthaftigkeit

      2. Zuständigkeit

        • iudex ad quem: das übergeordnete LG

      3. Form / Frist § 569 ZPO

        • auch beim iudex a quo: das Vollstreckungsgericht, was entschieden hat

          • sinnvoll, weil es auch abhelfen kann
        • Erklärung zum Protokoll § 569 III ZPO erfordert körperliche Anwesenheit

          • telefonisch reicht nicht
      4. Beschwer

    • Begründetheit

      • Definition
        bei Erinnerungsbeschluss: Die sofBeschw. ist begründet, wenn die Entscheidung des angegriffenen Gerichts über die Erinnerung unrichtig war (Zulässigk. + Begr.)

      • Zeitpunkt: Beschwerdeentscheidung

    • Prozessuales

sofortige Beschwerde §§ 793, 567 ZPO Schema

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