11530
- Kostenfalle, § 93 ZPO (Sofortiges Anerkenntnis)
- Grundlagen zu Kostenfalle, § 93 ZPO (Sofortiges Anerkenntnis)
- Antrag erforderlich, der Gegenseite die Kosten aufzulegen
- (P) wann hat der Beklagte durch sein Verhalten Anlass zur Klage gegeben?
- insb. bei Nichtreaktion auf 'vorprozessuales Auffoderungsschreiben'
- Definitionaus dem hervorgeht, dass bei Nichtleistung beabsichtigt wird, Klage zu erheben
- keine Wirkung, wenn Alternativen genannt → muss eindeutig formuliert sein
- BeispielIch fordere Sie letztmalig auf, entweder den Kaufpreis zu zahlen, oder die Sache zurückzugeben → Kostenfalle, § 93 ZPO
- (P) was gilt noch als sofortig?
- bei frühem ersten Termin
- spätestens in der Klageerwiderung, wenn Frist gesetzt (§ 275 I ZPO 1)
- ansonsten im fr. e. Termin
- falls nicht vorher schriftsätzlich bestritten
- im schriftl. Vorverfahren
- innerhalb der Klageerwiderungsfrist
- wohl (+), wenn nur nach Verteidigungsanzeige aber noch kein Sachantrag gestellt
- Arg.: hinreichend Zeit zur Prüfung gewähren
- aber (-) wenn Antrag auf Klageabweisung gestellt
Bewerte diese Mindmap:
Deine Bewertung: {{hasRated}} / 10
- BGH NJW 2006, 2490; OLG Zweibrücken MDR 2008, 354