- Bestandsschutz im Baurecht
passiver
Bestandsschutz
- Schema:
Erhaltung
status quo
Substanz
errichtet
funktionsgerechte Nutzung möglich
z.B.: Rohbau mit Fenstern
(P) Fertigstellung
notwendig?
z.B.: bisher nur Zaun gebaut: braucht im Außenbereich nicht stehenbleiben
h.M.: ja
Arg.: nur so Betätigung von Vertrauen
Arg.: Art. 14 schützt nicht den unfertigen Teil eines Vorhabens
irgendwann
einmal mat.
rm. gewesen
(P) Mindest-
zeitraum
e.A.: OVG Lüneburg: logische Sekunde
Arg.: weniger Abgrenzungsprobleme
h.M.: nicht unerheblicher
Zeitraum, idR 3 Monate
Beendigung durch
endgültige Aufgabe
(P) maximale
Unterbrechung
,e.A.: Zeitmodell,
Differenzierung
im ersten Jahr: unwiderlegb. Vermutung für Bestandsschutz
zweites Jahr: widerlegbare Vermutung für Bestandsschutz
drittes Jahr: widerlegbare Vermutung gegen Bestandsschutz
a.A.: bis 3 Jahre
nicht bei rein faktischer Beendigung
z.B.: Brand bis auf den Boden
Grenzfall: erhaltende
Sanierungsmaßnahmen
aktiver
Bestandsschutz
Neubau / Erweiterung
(P) gibt es aktiven
Bestandsschutz
Rspr. früher: ja, aus Art. 14 GG
con.: kein Raum für Richterrecht, Gewaltenteilung
con: Inhaltsausprägung d. Art.14 GG, wofür Gesetzgeber zuständig ist, nicht das Gerichth.M.: nein, nur in gesetzl.
geregelten Sonderfällen
Sonderfälle:
§§ 35 IV, 34 IIIa BauGB
z.B.: Nutzungsänderung, weil erhaltenswerte Bausubsubstanz, § 35 IV BauGB Nr.1
z.B.: Neuerrichtung des gleichen Hauses nach Naturschaden, § 35 IV BauGB Nr.3
Grundlagen
zu Bestandsschutz im BaurechtPrüfungsstandort
oder als eigener
Prüfungspunkt
Floskel:
Das Vorhaben kann aber dennoch matieriell trotzdem
legal sein, wenn es unter Bestandsschutz steht
nach Prüfung der aktuellen materiellen RWK(nicht genehmigungsfähig)Bewerte diese Mindmap:
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