
1926
- Schadensersatz
- Abgrenzung: Bestimmung des Schadens
- Schadensersatz statt der Leistung (§ 281 BGB )
- Schadensersatz neben der Leistung (§ 280 I BGB )
- Schadensersatz und Nacherfüllung nebeneinander denkbar, dann (+)
- keine weiteren Vrss.
- Problemfall: Mangelbedingter Nutzungsausfall
- BGH, h.M.: nach § 280 I BGB
- Arg.: Systematik: § 286 BGB in § 437 III BGB nicht erwähnt
- Arg.: Mangel ist schwerer zu erkennen als Nichtlieferung, daher würde Käufer erst später mahnen
- Arg.: Korrektur auch über Mitverschulden möglich
- Verzögerungsschaden (§§ 280, 286 BGB )
- Verzug notwendig
- Schema: Prüfung
- Vertrag
- Schaden
- Vertretenmüssen = Verschulden
- gesetzl. Vermutung nach § 280 I S.2 BGB
- + weitere Vrss.
- für Verzugsschaden (§§ 280 II BGB , 286)
- oder Schadensersatz statt der Leistung, § 280 III BGB , 283
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