Konkurrenzen Schema
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  • Konkurrenzen

    • Liegt Handlungseinheit vor?

      • natürliche

        Handlungseinheit

        • natürliche

          Handlung

          • eine

            Handlung

            • ungleichartige Idealkonkurrenz

              • z.B.: T schlägt O so ins Gesicht, damit dessen Brille kaputt geht (§§ 303 I StGB , 223, 52)

            • gleichartige Idealkonkurrenz

              • z.B.: T wirft eine Handgranate und tötet dabei 2 Menschen (§ 212 StGB ; Tenor: zweifacher Totschlag)

        • = ein einheitlicher Willensentschluss führt zu einem

          Tätigwerden, das bei natürlicher Betrachtungs-

          weise als ein einheitliches Geschehen erscheint

        • Formen

          • iterative Tatbestandsverwirklichung
            • z.B.: T schlägt mehrmals auf O ein

          • sukzessive

            Tatbegehung

      • Teilidentität der

        Ausführungshandlung

        • = ein Teilakt trägt zur Verwirklichung des Tatbestandes mehrerer Strafgesetze

        • strittig ist das Zusammentreffen

          von Dauer- und Zustandsdelikten

          • Verwirklichung des DD zum Zwecke der Begehung des ZD

            • z.B.: T dringt in die Wohnung des O ein, um diesen zu töten

          • ZD als Mittel zur Begehung des DD

            • z.B.: T schlägt O nieder, um ihn einsperren zu können

      • tatbestandliche

        Handlungseinheit

        • = mehrere natürliche Handlungen werden durch den Tatbestand eines Gesetzes zu einer Bewertungseinheit verknüpft

        • insb. bei mehraktigen Delikten und Dauerdelikten

        • aber nur Klammerwirkung des stärkeren

          für schwächere / gleichschwere Delikte

          • z.B.: Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB ) kann KV und späteren Mord durch Liegenlassen nicht verklammern ? Handlungsmehrheit

          • z.B.: § 239 StGB kann mehrerer KV verklammern ? Handlungseinheit

          • es reicht auch, wenn Dauerdelikt

            nur schwerer (Höchststrafandrohung)

            als nur eines der Einzeldelikte

            • Freiheitsberaubung kann stärkere § 224 StGB und schwächere § 240 StGB verklammern

            • Gebrauch der gefälschten Urkunde (fremdes Kennzeichen an Fluchtauto) kann

              § 242 StGB am Kennzeichen, §§ 253, 255 StGB , 250 I und 315c auf der Flucht verklammern

    • (+) Handlungseinheit

    • (-) Handlungsmehrheit

      • Liegt Gesetzes-

        konkurrenz vor?

        • mitbestrafte Nachtat

          • = eine Tat bezweckt nur den Ausbau oder die Sicherung der durch

            die Vortat erlangten Position und verletzt kein neues Rechtsgut

        • mitbestrafte Vortat

          • = die frühere Deliktsverwirklichung wird vom Unrechtsgehalt des

            späteren Tuns umfasst

      • wenn Gesetzes-

        konkurrenz (-)

    • Formulierungsbeispiele

      • Nach jedem TK:

        Die Delikte diese TK stehen zueinander in Tateinheit

        in Form der natürlichen Handlungseinheit, weil die

        Bewegungen des Täters von einem einheitlichen

        Gesamtvorsatz getragen waren und in einem räumlich

        zeitlichen Zusammenhang standen.

      • §..... tritt hinter §... aus Gründen der Gesetzeskonkurrenz

        zurück, da beide Delikte das selbe Rechtsgut schützen und

        der Unrechtsgehalt somit hinreichend ausgedrückt wird.

      • §... bleibt neben §... aus Klarstellungsgründen bestehen, da

        verschiedene Rechtsgüter betroffen sind und die versch.

        Rechtsgutsverletzungen hinreichend zum Ausdruck kommen

        müssen.

      • Am Schluss:

        die Delikte aus den verschiedenen Tatkomplexen stehen

        zueinander in Tatmehrheit. Ein Fall einer mitbestraften Vor-

        oder Nachtat liegt nicht vor.

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