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- Übersicht Deliktsrecht
- System der 3 kleinen Generalklauseln
- Generalklauseln
- § 823 I BGB : VSP
- § 823 II BGB : Gesetzgeber kann SchutzG erlassen
- § 826 BGB : BGH erweitert gute Sitten
- Enschränkungen
- § 823 I BGB : RGV
- § 823 II BGB : SchutzG
- § 826 BGB : hoher subjektiver Maßstab
- Unterschiede zum Vertragsrecht
- Beispielman könnte auch Trunkenheit im Straßenverkehr unsanktioniert lassen, wenn die Transaktionskosten gering, weil die NIchttrinker den Trinkern den Führerschein abkaufen würden
- Optimalitätsbedingung
- Ansätze
- BGB
- Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
- Standard (keine Rule)
- DefinitionFahrlässig handelt derjenige, der Sicherungsmaßnahmen im Umfang von Q unterlässt, obwohl sich durch diese, wären sie gertroffen worden, Unfälle hätten verhindern lassen, deren Erwartungswert sich auf mehr als V beläuft
- !F:p*L < B \to Haftung
- B ist Burden = Vorsorgekosten
- !F:p*L >= B \to keine\ Haftung
- L ist Liablity = Haftung im Schadensfall
- BeispielFall: Barke im Sturm (United States vs. Carroll Towing Co. 1947)
- Bestimmung der 3 Optimalitätsbedingungen
- Bestimmung des optimalen Vorsorgeniveaus
- B' = -L', dann x* berechnen
- Beispielerwartete Schäden (L) = 100-x^2-2x Vermeidungkosten (B) = 10x 10 = 2x + 2, x* = 4, optimale Vorsorge
- Beispielmarginalisierte Learned Hand Formel: die Grenznutzen der Vermeidung und der Reduktion sind genau gleich
- Bestimmung des optimalen Aktivitätsniveaus
- -B' = L', dann a* berechnen
- BeispielSchadensreduktion durch Anderung des Aktivitätsniveaus (B) = 100-a^2-a Umwältschäden (L) = 15a 15 = 2a + 1, a* = 7, opt. Aktivitätsniveau
- Überprüfung der gesellschaftlichen Nützlichkeit
- BeispielB(0) - B ( a*) > B (x*) + L (x*) 56 < 40 + 76
- der Nettonutzen ist negativ
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